Kostentragung notarielles Nachlassverzeichnis – OLG Koblenz 12 U 2099/21

Juni 21, 2023

Kostentragung notarielles Nachlassverzeichnis – OLG Koblenz 12 U 2099/21 – Dürftigkeitsnachweises zur Überbürdung der Kosten eines notariellen Nachlassverzeichnisses auf den Pflichtteilsberechtigten

Zusammenfassung von RA und Notar Krau:

Das OLG Koblenz hat entschieden, dass die Kosten für die Erstellung eines notariellen Nachlassverzeichnisses grundsätzlich dem Nachlass zur Last fallen.

Nur bei Dürftigkeit des Nachlasses muss der Berechtigte die Kosten tragen und den Nachweis erbringen.

In diesem Fall wurde der Dürftigkeitsnachweis nicht erbracht, da die Beklagte nicht beweisen konnte, dass bestimmte Rückzahlungsansprüche erfüllt wurden und somit der Nachlass nicht als dürftig anzusehen ist.

Die Klägerin wurde zu Unrecht zur Kostentragung verpflichtet, und ihre Berufung war erfolgreich.

Inhaltsverzeichnis:

  1. Zusammenfassung
  2. Einleitung
  3. Grundsatz der Kostentragung
  4. Ausnahmeregelung bei Dürftigkeit des Nachlasses
  5. Erforderlicher Dürftigkeitsnachweis
  6. Berufung der Klägerin und ihr Erfolg
  7. Begründung der Entscheidung
  8. 7.1. Kosten des notariellen Nachlassverzeichnisses
  9. 7.2. Beweisprobleme der Beklagten
  10. 7.3. Darlehensrückzahlungsansprüche und Wohnung in Sa.
  11. 7.4. Schlussfolgerung und Entscheidung
  12. Fazit und erfolgreiche Berufung der Klägerin

Kostentragung notarielles Nachlassverzeichnis – OLG Koblenz 12 U 2099/21

Die Kosten der Erstellung des notariellen Nachlassverzeichnisses fallen grundsätzlich dem Nachlass zur Last; etwas anderes – also Kostentragungspflicht des Auskunftsberechtigten – gilt hingegen bei Dürftigkeit des Nachlasses, wobei den Nachweis der Dürftigkeit hierbei der Erbe zu führen hat.

Dieser Dürftigkeitsnachweis ist nicht erbracht, wenn der Auskunftspflichtige zum Nachlass zählende (Darlehens-)Rückzahlungsansprüche darlegt und es dem Erben nicht gelingt, deren Erfüllung darzulegen und zu beweisen.


Die Berufung der Klägerin beschränkt sich darauf, dass die ihr in dem angefochtenen Teilurteil auferlegte Vorauszahlungspflicht gestrichen werden soll, also das landgerichtliche Teilurteil mit Ausnahme der in der Einleitung des Tenors zu 1. aufgenommenen Formulierungen „das auf Kosten der Klägerin zu erstellen ist“, bzw. „gegen Vorauszahlung der hierfür voraussichtlich anfallenden Kosten des notariellen Nachlassverzeichnisses durch die Klägerin“ Bestand haben soll.


Dieses mit der Berufung verfolgte Begehren der Klägerin ist erfolgreich.


Gemäß § 2314 Abs. 2 BGB fallen die Kosten der Erstellung des notariellen Nachlassverzeichnisses dem Nachlass zur Last. Unter dem Begriff Kosten werden hierbei Gebühren, notwendige Reise- und Aufenthaltskosten des Auskunftspflichtigen bzw. des anwesenden Auskunftsberechtigten oder seines Beistandes, der Wertermittlung und der amtlichen Aufnahme erfasst

(Grüneberg/Weidlich, BGB, 82. Aufl., § 2314 Rn. 18).

Etwas anderes gilt hingegen bei Dürftigkeit des Nachlasses.

Sollte der Nachlass dürftig sein, hat der Berechtigte die Kosten für die Erstellung des notariellen Verzeichnisses zu tragen

Den Nachweis der Dürftigkeit hat hierbei der Erbe zu führen


Anders als das Landgericht sieht der Senat den Beweis der Dürftigkeit des Nachlasses durch die Beklagte als nicht geführt an.


RA und Notar Krau

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen? 

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein konstenpflichtiges Mandat zustande.

Letzte Beiträge

Notar Schild

Zwangsgeld wegen Verpflichtung zur Vorlage eines notariellen Nachlassverzeichnisses

Dezember 7, 2025
Zwangsgeld wegen Verpflichtung zur Vorlage eines notariellen NachlassverzeichnissesOLG München, Beschluss v. 08.10.2025 – 33 W 1013/25 eVori…
testament, hand, write, ballpoint pen, paper, letter, letters, pen, will, intention, decision, resolution, projects, attachment, declaration of intent, disposal, advance directive, notary, volition, testament, testament, testament, testament, testament, will, will, will, notary

Auslegung einer Individualerklärung als Verfügung von Todes wegen

Dezember 7, 2025
Auslegung einer Individualerklärung als Verfügung von Todes wegenOLG München, Beschluss v. 09.10.2025 – 33 Wx 44/25 eVorinstanz: AG Sonthofe…
testament, hand, write, ballpoint pen, paper, letter, letters, pen, will, intention, decision, resolution, projects, attachment, declaration of intent, disposal, advance directive, notary, volition, testament, testament, testament, testament, testament, will, will, will, notary

Kein Herausgabeanspruch bei beeinträchtigenden Schenkungen nach Vereinbarung eines Rechts zum Rücktritt von einem Erbvertrag

Dezember 7, 2025
Kein Herausgabeanspruch bei beeinträchtigenden Schenkungen nach Vereinbarung eines Rechts zum Rücktritt von einem ErbvertragOLG Nürnberg, Endurt…