Kostentragungspflicht der ungeteilten Erbengemeinschaft für Anordnung der Testamentsvollstreckung lediglich eines Miterbenanteils BGH IV ZR 283/95
Die Erblasserin hatte in ihrem Testament Testamentsvollstreckung nur für den Erbteil ihres behinderten Sohnes angeordnet und den Testamentsvollstreckern eine Vergütung zugesprochen.
Diese Vergütung wurde zunächst allein von dem Sohn getragen.
Die Testamentsvollstrecker verlangten nun von dem anderen Erben, dem Ehemann der Erblasserin, die hälftige Erstattung der Vergütung.
Entscheidung des BGH:
Der BGH gab der Revision der Testamentsvollstrecker statt und verurteilte den Ehemann zur hälftigen Erstattung der Vergütung.
Die Kosten der Testamentsvollstreckung sind von allen Miterben zu tragen, auch wenn die Testamentsvollstreckung nur für einen Erbteil angeordnet ist.
Begründung:
Anwendbarkeit des Auftragsrechts:
Verwaltung des gesamten Nachlasses:
Gemeinschaftliche Kostentragungspflicht:
Interessenlage und Wille des Erblassers:
Herrschende Meinung in der Literatur:
Leitsätze:
Zusätzliche Informationen:
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.