Krankmeldung und Kündigung: Wann Ihr Anspruch auf Lohnzahlung wackeln kann

Mai 27, 2025

Krankmeldung und Kündigung: Wann Ihr Anspruch auf Lohnzahlung wackeln kann

RA und Notar Krau

Stellen Sie sich vor, Sie kündigen Ihren Job und werden kurz darauf krank. Steht Ihnen dann trotzdem die Lohnfortzahlung zu? Diese Frage beschäftigt viele Arbeitnehmer.

Ein aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichts (Aktenzeichen: 5 AZR 248/23 vom 21. August 2024) hat dazu eine wichtige Entscheidung getroffen.

Der Fall: Krank nach der Kündigung

Eine Pflegeassistentin kündigte ihren Job. Einen Tag nach der Kündigungsentscheidung wurde sie krankgeschrieben.

Ihre Krankschreibung dauerte genau bis zum letzten Tag ihrer Beschäftigung. Sie reichte mehrere Atteste von demselben Arzt ein, teilweise mit unterschiedlichen Diagnosen.

Ihr Arbeitgeber weigerte sich, den Lohn weiterzuzahlen. Er meinte, die Krankschreibung sei zu auffällig. Schließlich klagte die Mitarbeiterin auf Entgeltfortzahlung.

Was sagt das Gesetz?

Grundsätzlich gilt: Wer krank ist, bekommt seinen Lohn für bis zu sechs Wochen weitergezahlt. Dafür müssen Sie Ihrem Arbeitgeber eine ärztliche Krankmeldung vorlegen.

Diese Bescheinigung hat einen hohen Beweiswert. Das bedeutet, Ihr Arbeitgeber muss sie normalerweise akzeptieren.

Wann wird die Krankmeldung „unglaubwürdig“?

Der Arbeitgeber kann die Krankmeldung aber anzweifeln. Dafür muss er triftige Gründe vorlegen, die Zweifel an Ihrer Krankheit aufkommen lassen.

Ein wichtiger Grund ist die zeitliche Nähe zwischen Ihrer Krankmeldung und der Kündigung.

Das ist der Fall, wenn:

Sie sich krankschreiben lassen, kurz nachdem Sie gekündigt haben oder gekündigt wurden.
Ihre Krankschreibung genau bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses dauert.

Es spielt dabei keine Rolle, ob es eine oder mehrere Krankmeldungen sind. Auch unterschiedliche Diagnosen ändern nichts daran.

Krankmeldung und Kündigung: Wann Ihr Anspruch auf Lohnzahlung wackeln kann

Entscheidend ist, dass Sie krank werden und bleiben, sobald feststeht, dass Ihr Arbeitsverhältnis endet.

Im Fall der Pflegeassistentin war genau das passiert. Sie hatte ihre Kündigung bereits geschrieben. Kurz darauf wurde sie bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses krankgeschrieben.

Auch Formulierungen in ihrem Kündigungsschreiben, die zeigten, dass sie nicht mehr in den Betrieb zurückkehren wollte, verstärkten die Zweifel.

Was passiert bei Zweifeln?

Kann der Arbeitgeber solche Umstände darlegen, dann reicht Ihre Krankmeldung als Beweis nicht mehr aus. Sie müssen dann selbst beweisen, dass Sie wirklich krank waren.

Das bedeutet, Sie müssen zum Beispiel Ihren Arzt als Zeugen benennen.

Der Arzt muss dann vor Gericht aussagen, wie er zu der Diagnose gekommen ist.

Im geschilderten Fall musste die Pflegeassistentin ihre Krankheit erneut beweisen. Das Gericht vernahm den behandelnden Arzt.

Es kam aber zu dem Ergebnis, dass die Pflegeassistentin ihre Krankheit nicht ausreichend nachweisen konnte. Daher bekam sie ihren Lohn für den streitigen Zeitraum nicht.

Was nehmen wir mit?

Wenn Sie kündigen oder gekündigt werden und sich danach krankschreiben lassen, achten Sie darauf:

Ihr Attest hat weiterhin Beweiskraft.

Ihr Arbeitgeber kann diese aber leichter anzweifeln, wenn die Krankheitsdauer genau mit dem Ende Ihres Arbeitsverhältnisses übereinstimmt.

Im Zweifelsfall müssen Sie vor Gericht beweisen, dass Sie wirklich krank waren.

Dieses Urteil zeigt, wie wichtig es ist, bei einer Krankschreibung alle Details genau zu beachten.

Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Ihr RA und Notar Krau

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Letzte Beiträge

Sozialplanabfindung - Fälligkeit - Verzugszinsen

Sozialplanabfindung – Fälligkeit – Verzugszinsen

Juni 13, 2025
Sozialplanabfindung – Fälligkeit – VerzugszinsenZusammenfassung des Urteils BAG 1 AZR 73/24RA und Notar KrauWor…
Virtuelle Optionen - Verfallklausel bei Ausscheiden

Virtuelle Optionen – Verfallklausel bei Ausscheiden

Juni 13, 2025
Virtuelle Optionen – Verfallklausel bei AusscheidenBAG 10 AZR 67/24RA und Notar KrauEin Arbeitnehmer klagte auf Feststellung, dass seine…
Betriebsratswahl - Anfechtung - Briefwahl

Betriebsratswahl – Anfechtung – Briefwahl

Juni 13, 2025
Betriebsratswahl – Anfechtung – BriefwahlBAG 7 ABR 23/23RA und Notar KrauDer Fall: Eine Betriebsratswahl und die Tücken der Briefwahl…