Kreditkarte als Verbraucherdarlehen

Mai 15, 2026

Kreditkarte als Verbraucherdarlehen

LG Heidelberg Urteil vom 23.9.2025 – 2 O 51/25

Das Urteil des Landgerichts Heidelberg im Überblick

Das Landgericht Heidelberg hat am 23. September 2025 ein wichtiges Urteil zum Thema Kreditkarten und Verbraucherrechte gefällt (Aktenzeichen: 2 O 51/25). In diesem Prozess ging es um die Frage, ob offene Forderungen aus alten Kreditkartenverträgen noch bezahlt werden müssen. Das Gericht hat entschieden, dass eine Finanzierungsgesellschaft kein Geld von dem Erben eines Bankkunden fordern kann. Die Gründe dafür sind sehr interessant für alle Menschen, die eine Kreditkarte nutzen.


Worum ging es in dem Streit?

Die Beteiligten und die Vorgeschichte

Ein Mann hatte zu Lebzeiten zwei Kreditkarten bei verschiedenen Banken. Die erste Karte stammte von der A-Bank SA, die zweite Karte von der B-Bank PLC. Beide Banken kündigten die Verträge im Oktober 2018 fristlos. Zu diesem Zeitpunkt waren auf den Konten hohe Schulden offen. Bei der A-Bank ging es um rund 8.089 Euro und bei der B-Bank um ungefähr 10.065 Euro.

Der Karteninhaber verstarb im Jahr 2022. Der Kläger in diesem Prozess ist sein Miterbe. Er sollte nun plötzlich für die alten Schulden des Verstorbenen aufkommen.

Die Forderung der Finanzierungsgesellschaft

Die Beklagte ist eine spezielle Finanzierungsgesellschaft. Solche Firmen kaufen große Pakete von offenen Forderungen auf und versuchen dann, das Geld einzutreiben. Diese Gesellschaft verlangte von dem Erben viel Geld:

  • Über 16.487 Euro für das Konto bei der B-Bank.
  • Über 11.690 Euro für das Konto bei der A-Bank.

In diesen Summen waren bereits hohe Zinsen und Nebenkosten enthalten. Der Erbe wollte das nicht akzeptieren. Er zog vor Gericht. Er wollte feststellen lassen, dass er der Firma überhaupt kein Geld schuldet.


Die Entscheidung des Gerichts zu den Feststellungsanträgen

Das Landgericht Heidelberg gab dem Erben recht. Das Gericht entschied, dass die Klage des Erben zulässig und zum größten Teil begründet ist. Der Erbe hat ein berechtigtes Interesse daran, gerichtlich klären zu lassen, dass die Forderungen nicht bestehen. Die Finanzierungsgesellschaft darf das Geld nicht mehr von ihm fordern.


Der Fall der B-Bank: Warum die Forderung verjährt ist

Die Kette der Abtretungen

Das Gericht stellte fest, dass die Verträge der B-Bank tatsächlich mehrfach weiterverkauft wurden. Zuerst verkaufte die B-Bank die Forderung im Jahr 2019 an eine Firma namens A Capital. Im November 2024 verkaufte diese Firma die Rechte weiter an die beklagte Finanzierungsgesellschaft. Das Gericht war nach der Vorlage von Notarurkunden davon überzeugt, dass dieser Verkauf rechtlich korrekt war.

Das Problem mit der Verjährung

Obwohl der Verkauf der Forderung stimmte, hat die Finanzierungsgesellschaft keinen Anspruch mehr auf das Geld. Der Grund dafür ist die gesetzliche Verjährung. Eine normale Geldforderung verjährt in Deutschland nach drei Jahren.

Kreditkarte als Verbraucherdarlehen

Die Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem der Anspruch entsteht. Da die B-Bank den Vertrag im Oktober 2018 gekündigt hatte, entstand der Anspruch im Jahr 2018. Die dreijährige Verjährungsfrist begann am 31. Dezember 2018. Sie endete ganz regulär mit dem Ablauf des 31. Dezembers 2021. Die Finanzierungsgesellschaft hat den Erben aber erst viel später kontaktiert.


Gilt die Kreditkarte als Verbraucherdarlehen?

Die rechtlichen Regeln für Verbraucherkredite

Die Finanzierungsgesellschaft versuchte, die Verjährung abzuwenden. Sie argumentierte mit einem besonderen Gesetz. Beim echten Verbraucherdarlehen wird die Verjährung nämlich automatisch gehemmt, wenn der Kunde mit seinen Zahlungen in Verzug gerät. Das bedeutet, dass die Uhr für die Verjährung für bis zu zehn Jahre anhält.

Das Gesetz sagt aber auch ganz klar: Ein Verbraucherdarlehen liegt nicht vor, wenn der Kreditnehmer das Geld innerhalb von drei Monaten zurückzahlen muss und nur sehr geringe Kosten vereinbart sind.

Keine Bewiese für ein Verbraucherdarlehen

Der Erbe erklärte vor Gericht, dass der Verstorbene den Saldo der Kreditkarte immer vor Ablauf von drei Monaten ausgleichen musste. Das Gericht stellte klar: Die Bank oder die Finanzierungsgesellschaft muss beweisen, dass es sich um ein echtes Verbraucherdarlehen handelt.

Die Finanzierungsgesellschaft konnte jedoch keine genauen Verträge oder Details vorlegen. Sie konnte nicht beweisen, wie lang das Zahlungsziel war. Deshalb konnte sie sich nicht auf die Hemmung der Verjährung berufen. Die Forderung aus dem Vertrag mit der B-Bank ist somit endgültig verjährt.


Gilt die Kreditkarte als entgeltlicher Zahlungsaufschub?

Was bedeutet Entgeltlichkeit?

Die Finanzierungsgesellschaft versuchte es mit einem weiteren Argument. Sie behauptete, die Kreditkarte sei zumindest eine „entgeltliche Finanzierungshilfe“ oder ein „entgeltlicher Zahlungsaufschub“. Auch in diesem Fall würde die Verjährung länger gehemmt sein.

Dafür muss die Bank für das Hinausschieben der Zahlung aber eine Gegenleistung – also ein Entgelt – verlangen.

Jahresgebühr und Disagio sind kein Entgelt für den Kredit

Das Gericht wies diese Argumentation mit Hilfe von Fachliteratur zurück. Eine normale Jahresgebühr für eine Kreditkarte ist kein Entgelt für einen Kredit. Die Jahresgebühr zahlt man nur dafür, dass die Bank die Karte bereitstellt und die Verwaltung übernimmt.

Auch das sogenannte Disagio – das ist die Gebühr, die ein Geschäft an das Kreditkartenunternehmen zahlt, wenn Sie dort mit Karte einkaufen – ist kein Entgelt des Karteninhabers. Die Finanzierungsgesellschaft konnte auch hier nicht beweisen, dass ein spezielles Entgelt für den Zahlungsaufschub vereinbart war. Die Ausrede, dass es sich beim Aufkauf von Schulden um ein unübersichtliches „Massengeschäft“ handelt, ließ das Gericht nicht gelten.


Der Fall der A-Bank: Fehlende Beweise und doppelte Sicherheit

Die Finanzierungsgesellschaft scheitert am Nachweis des Kaufs

Bei der Forderung der A-Bank lief es für die Finanzierungsgesellschaft noch schlechter. Hier konnte die Firma noch nicht einmal beweisen, dass sie überhaupt die Inhaberin der Forderung geworden ist.

Die Firma behauptete, die A-Bank habe die Forderung an eine Gesellschaft namens A-Invest abgetreten, und von dort sei sie an die Beklagte gegangen. Das Gericht fand dafür keine Beweise. Es gab keine Urkunden über eine ausdrückliche Abtretung. Auch eine automatische, stillschweigende Abtretung lag nicht vor. Allein die Tatsache, dass die Firma im Besitz des alten Kündigungsschreibens war, reicht als Beweis nicht aus.

Dokumente kamen zu spät

Die Finanzierungsgesellschaft reichte nach dem Ende der mündlichen Gerichtsverhandlung noch weitere Dokumente ein. Das Gericht entschied jedoch, dass diese Papiere zu spät kamen. Sie durften nach den Regeln der Zivilprozessordnung nicht mehr berücksichtigt werden.

Auch diese Forderung wäre verjährt

Das Gericht fügte hinzu: Selbst wenn der Kauf der Forderung gültig gewesen wäre, hätte die Firma kein Geld bekommen. Auch der Vertrag der A-Bank wurde im Oktober 2018 gekündigt. Somit war auch diese Forderung seit dem 31. Dezember 2021 komplett verjährt. Auch hier lag mangels Beweisen kein Verbraucherdarlehen vor.


Warum der Erbe seine Anwaltskosten nicht erstattet bekommt

Das bloße Fordern ist keine Pflichtverletzung

Der Erbe hatte auch gefordert, dass die Finanzierungsgesellschaft seine vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.501,19 Euro bezahlen muss. Diesen Wunsch lehnte das Gericht jedoch ab.

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es keine Pflichtverletzung, wenn jemand eine unberechtigte Forderung an eine andere Person stellt. Jeder Mensch und jede Firma darf versuchen, Ansprüche geltend zu machen, solange dies nicht mutwillig oder deliktisch geschieht. Eine Pflichtverletzung oder eine unerlaubte Handlung der Finanzierungsgesellschaft lag hier nicht vor.

Unvollständiger Vortrag zum Mandat des Anwalts

Zudem fehlte dem Gericht ein genauer Vortrag darüber, wie der Erbe seinen eigenen Anwalt beauftragt hatte. Für eine Erstattung muss genau feststehen, ob der Anwalt zuerst nur für die außergerichtliche Abwehr oder sofort für ein Gerichtsverfahren beauftragt wurde. Da der Erbe dazu nichts Genaues gesagt hatte, blieb er auf diesen speziellen vorgerichtlichen Kosten sitzen.


Wichtige rechtliche Beratung für Sie

Wenn Sie ähnliche Probleme mit alten Forderungen, Kreditkartenabrechnungen oder ungeklärten Erbschaftsangelegenheiten haben, sollten Sie sich professionelle Unterstützung holen. Bitte nehmen Sie in solchen Fällen Kontakt mit der Anwalts- und Notarkanzlei Krau in Hohenahr auf, um Ihre Rechte umfassend zu prüfen und zu wahren.

RA und Notar Krau

Dieser Beitrag wurde von Anwalts- und Notarkanzlei Krau aus Hohenahr im Lahn-Dill-Kreis erstellt. Die Kanzlei berät Mandantinnen und Mandanten in Mittelhessen, insbesondere in der Region Wetzlar, Gießen und Marburg.

Schlagworte

Anfrage Mandat

    Starten Sie jetzt Ihre Anfrage.

    Die Beauftragung erfolgt erst nach erfolgreichem Interessenkonflikt-Check.
    Über die Vergütung informieren wir Sie transparent vor Beginn der anwaltlichen Tätigkeit.

    Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

    Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

    Rechtliche Hinweise zur Nutzung der Website und Haftungsausschluss

    Die auf dieser Homepage bereitgestellten Gerichtsentscheidungen stellen einen sorgfältig ausgewählten, jedoch nur ausschnitthaften Überblick über die Rechtsentwicklung der vergangenen Jahrzehnte dar. Aufgrund der kontinuierlichen Fortentwicklung von Gesetzgebung und Rechtsprechung kann für die stetige Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der angebotenen Informationen keine Gewähr übernommen werden, da ältere Entscheidungen zwischenzeitlich im Instanzenzug abgeändert, durch neuere obergerichtliche Urteile überholt oder durch gesetzliche Neuregelungen gegenstandslos geworden sein können.

    Die Wiedergabe dieser Entscheidungen sowie alle sonstigen Beiträge auf dieser Website dienen ausschließlich der allgemeinen, unverbindlichen Information der Rechtsuchenden und sind als gedankliche Anregungen zur vertieften Recherche zu verstehen. Sie können und sollen eine individuelle, auf den konkreten Sachverhalt abgestimmte juristische Beratung keinesfalls ersetzen.

    Durch den Abruf dieser Informationen wird kein Mandatsverhältnis begründet, und es entsteht kein vertraglicher Anspruch auf Rechtsauskunft.

    Um Missverständnissen vorzubeugen, stellt die Kanzlei Krau klar, dass die hier veröffentlichten Entscheidungen – sofern im Einzelfall nicht ausdrücklich abweichend gekennzeichnet – nicht von der Kanzlei Krau selbst erstritten wurden. Es handelt sich vielmehr um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Öffentlichkeit.

    Die Kanzlei Krau haftet für die von ihr bereitgestellten eigenen Informationen nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Für Schäden, die durch den fehlerhaften juristischen Gebrauch der auf dieser Website bereitgestellten Informationen durch Dritte außerhalb eines aktiven Mandatsverhältnisses entstehen, ist die Haftung der Kanzlei Krau für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Kanzlei Krau oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Kanzlei Krau beruhen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Kanzlei Krau oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Kanzlei Krau beruhen. Die Haftung für vorsätzliches Verhalten bleibt hiervon unberührt.

    Um komplexe rechtliche Sachverhalte für juristische Laien leicht verständlich aufzubereiten, kommt bei der Erstellung meiner Beiträge Künstliche Intelligenz zum Einsatz. Jeder Text wird vor der Veröffentlichung auf fachliche Richtigkeit und rechtliche Präzision geprüft. Die redaktionelle Verantwortung liegt vollständig bei der Anwalts- und Notarkanzlei Krau in Hohenahr.