Kündigung – Äußerung in den sozialen Medien – Mainz 05 verliert Rechtsstreit mit Spieler
Gericht: Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz 3. Kammer
Entscheidungsdatum: 12.11.2025
Aktenzeichen: 3 SLa 254/24
Dokumenttyp: Urteil
Verfahrensgang
vorgehend ArbG Mainz 10. Kammer, 12. Juli 2024, 10 Ca 1411/23, Urteil
Einführung und Hintergrund des Streits
Dies ist eine Zusammenfassung eines Gerichtsurteils. Das Urteil stammt vom Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz. Das Datum der Entscheidung ist der 12. November 2025.
In diesem Rechtsstreit stehen sich zwei Parteien gegenüber. Auf der einen Seite steht ein Profi-Fußballspieler. Er ist der Kläger. Er stammt aus den Niederlanden und hat marokkanische Wurzeln. Auf der anderen Seite steht sein Arbeitgeber. Das ist ein bekannter Fußballverein aus der Stadt Mainz. Im Text wird er als „Beklagter“ bezeichnet.
Der Streit dreht sich um eine Kündigung. Der Verein hat den Spieler fristlos entlassen. Das bedeutet, der Arbeitsvertrag sollte sofort enden. Der Grund waren Äußerungen des Spielers im Internet. Diese Äußerungen betrafen den Konflikt zwischen Israel und der Hamas.
Der Verein ist der Meinung, dass der Spieler sich falsch verhalten hat. Der Verein legt viel Wert auf Toleranz und Völkerverständigung. Ein Gründer des Vereins war Jude und wurde von den Nationalsozialisten ermordet. Deshalb hat der Verein eine besondere Verantwortung. Der Spieler sah das anders. Er wollte sich gegen Krieg und für die Menschen in Palästina aussprechen. Er klagte gegen den Rauswurf.
Der Ablauf der Ereignisse
Alles begann am 7. Oktober 2023. An diesem Tag griff die Terrororganisation Hamas das Land Israel an. Danach postete der Spieler Beiträge auf sozialen Medien wie Instagram.
Er zeigte sich solidarisch mit den Palästinensern. Ein Post enthielt den Satz: „From the river to the sea, Palestine will be free“ (Vom Fluss bis zum Meer wird Palästina frei sein). Dieser Satz wird oft so verstanden, dass Israel kein Recht hat zu existieren. Der Verein war entsetzt.
Am 17. Oktober gab es ein Gespräch zwischen dem Spieler und dem Verein. Der Spieler sagte, er lehne Gewalt ab. Er wolle das Existenzrecht Israels nicht bestreiten. Der Verein glaubte, der Spieler habe sich entschuldigt. Er distanziere sich von der Hamas.
Am 30. Oktober veröffentlichte der Verein eine Pressemitteilung. Darin stand, dass der Spieler abgemahnt wurde. Er dürfe aber wieder spielen. Der Verein schrieb, der Spieler habe Reue gezeigt und sich von seinen Posts distanziert.
Doch am 1. November postete der Spieler erneut etwas. Er schrieb auf Instagram, dass die Pressemitteilung des Vereins irreführend sei. Er habe sich nicht von seiner Position distanziert. Er sei gegen Krieg, aber er stehe an der Seite der Unterdrückten. Er bereue seine Haltung nicht.
Daraufhin kündigte der Verein dem Spieler am 2. November 2023 fristlos. Der Verein sagte, der Spieler sei nicht tragbar. Er habe das Vertrauen zerstört.
Die Entscheidung des Gerichts
Das Gericht hat dem Spieler recht gegeben. Die Kündigung ist unwirksam. Das Arbeitsverhältnis wurde nicht beendet.
Das Gericht hat dafür mehrere Gründe genannt. Diese Gründe werden hier einfach erklärt:
Die finanziellen Folgen
Weil die Kündigung ungültig war, besteht der Arbeitsvertrag weiter. Der Verein muss dem Spieler viel Geld nachzahlen. Das nennt man „Annahmeverzugslohn“.
Das bedeutet: Der Spieler hat seine Arbeitskraft angeboten. Der Verein hat diese Arbeit aber abgelehnt. Der Verein hat ihn nicht trainieren oder spielen lassen. Das ist das Problem des Vereins. Er muss den Lohn trotzdem zahlen.
Das Gericht hat genau aufgelistet, was der Verein zahlen muss:
Insgesamt geht es um eine Summe von über 1,5 Millionen Euro.
Die Widerklage des Vereins
Der Verein wollte auch Geld vom Spieler haben. Das nennt man eine Widerklage. Der Verein wollte eine Sonderzahlung aus dem Oktober zurückhaben. Außerdem wollte er eine Vertragsstrafe von 150.000 Euro.
Das Gericht hat diese Forderungen abgelehnt. Der Verein bekommt kein Geld.
Der Grund dafür ist einfach: Der Spieler hat seinen Vertrag nicht gebrochen. Die Sonderzahlung stand ihm zu, weil er im Oktober noch angestellt war. Es war keine Belohnung für die Zukunft, sondern für diesen Zeitpunkt. Eine Vertragsstrafe muss man nur zahlen, wenn man schuldhaft gegen Pflichten verstößt. Das hat der Spieler nach Ansicht des Gerichts nicht getan.
Erklärung wichtiger Begriffe
Hier werden einige schwierige Begriffe aus dem Text erklärt, damit Sie alles genau verstehen:
Fazit
Der Fußballspieler hat auf ganzer Linie gewonnen. Das Gericht hat entschieden, dass man Meinungen in sozialen Medien äußern darf, solange sie nicht strafbar sind. Der Verein hat vorschnell gehandelt. Er hätte den Spieler nicht einfach rauswerfen dürfen. Besonders der Fehler mit der Pressemitteilung war entscheidend. Wer verzeiht (durch eine Abmahnung), kann später nicht mehr deswegen kündigen. Der Verein muss nun sehr viel Geld an den Spieler zahlen. Das Arbeitsverhältnis bestand auf dem Papier bis zum Sommer 2024 fort.
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