LAG Berlin Brandenburg 6 Sa 598/08
Urteil 09.05.2008
Kündigung Arbeitsverhältnis Ehefrau während laufenden Scheidungsverfahrens
Im Urteil des LAG Berlin-Brandenburg vom 09.05.2008 wurde entschieden, dass die Kündigung des Arbeitsverhältnisses
durch den Arbeitgeber im Kleinbetrieb nicht gegen Treu und Glauben verstößt, selbst wenn der Arbeitgeber seine Ehefrau während eines Scheidungsverfahrens kündigt.
Die Klägerin, die seit 1997 als Verkaufs- und Kassenhilfe tätig war, klagte gegen die Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses zum 31. Dezember 2007.
Der Beklagte, ihr noch Ehemann und Inhaber eines Kleinbetriebs mit weniger als fünf Arbeitnehmern, begründete die Kündigung
mit der angespannten persönlichen Situation aufgrund des Scheidungsverfahrens und der dadurch gestörten Betriebsatmosphäre.
Das Arbeitsgericht Berlin wies die Klage der Klägerin ab und begründete, dass die Kündigung keine Maßregelung darstelle
Die Berufung der Klägerin wurde ebenfalls abgewiesen.
Das LAG Berlin-Brandenburg führte aus, dass in Kleinbetrieben ein gewisser Mindestschutz zwar bestehe, dieser jedoch nicht verletzt sei.
Die Kündigung aufgrund persönlicher Spannungen und der Unmöglichkeit einer vertrauensvollen Zusammenarbeit sei gerechtfertigt.
Zudem stellte das Gericht fest, dass der Schutz von Ehe und Familie gemäß Art. 6 Abs. 1 GG nicht verletzt sei, da die Kündigung
nicht aufgrund der Ehe, sondern der Trennung und den damit verbundenen Spannungen erfolgte.
Die Revision wurde nicht zugelassen.
Die Klägerin trug die Kosten des Verfahrens.
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