Kündigung bestätigt: Politologin verliert Professoren-Job wegen Plagiaten
Zusammenfassung des Urteils des Landesarbeitsgerichts Köln (10 SLa 289/24)
Worum ging es?
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln musste entscheiden, ob die fristgerechte Kündigung einer Universitätsprofessorin für Europapolitik und Demokratieforschung durch ihre Universität rechtens war. Die Universität kündigte, nachdem Plagiatsvorwürfe gegen die Professorin in mehreren ihrer Publikationen, insbesondere in einem von ihr im Bewerbungsverfahren hervorgehobenen Buch, öffentlich wurden und in einem universitätsinternen Verfahren als erwiesen angesehen wurden.
Die Hauptpersonen und der Ablauf
Die Entscheidung des Gerichts
Das LAG Köln wies die Berufung der Klägerin gegen das erstinstanzliche Urteil ab und bestätigte die Wirksamkeit der Kündigung.
Das Gericht sah die Kündigung als sozial gerechtfertigt an, da die Klägerin im Bewerbungsverfahren gravierend gegen ihre vorvertraglichen Pflichten verstoßen hat.
Die Interessen der Universität an der Auflösung des Arbeitsverhältnisses überwiegen das Bestandsinteresse der Professorin. Die Täuschung im Bewerbungsverfahren wirkt schwerwiegend fort und beeinträchtigt die Reputation der Universität.
Die Klägerin argumentierte, die Kündigung sei eine Sanktion für ihre öffentlichen Äußerungen (Meinungsfreiheit). Das Gericht sah jedoch keine Beweise dafür, dass dies das tragende Motiv für die Kündigung war. Das Kündigungsverfahren wurde vielmehr aufgrund der Plagiatsvorwürfe eingeleitet, die bereits vor der öffentlichen Stellungnahme der Universität bekannt wurden.
Etwaige Verfahrensfehler im universitätsinternen Untersuchungsverfahren (z.B. Fristverlängerung oder Zusammensetzung der Kommission) hatten keinen Einfluss auf das Ergebnis der Kündigungsentscheidung. Sie wurden entweder nachträglich geheilt oder waren nach den maßgeblichen Gesetzen nicht kündigungsrelevant.
Das Fazit
Die fristgerechte Kündigung der Universitätsprofessorin war wirksam. Der Grund lag in einer vorsätzlichen arglistigen Täuschung während des Bewerbungsverfahrens durch die Vorlage eines wissenschaftlich mangelhaften (Plagiate enthaltenden) Werkes.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.