Kündigung Fitnesscenter aus wichtigem Grund möglich
Bundesgerichtshof Urt. v. 08.02.2012, Az. XII ZR 42/10
Haben Sie sich auch schon mal gefragt, ob Sie aus einem Fitnessstudiovertrag herauskommen, obwohl die Laufzeit noch ewig läuft?
Viele Verträge sind lang und kündigen kann man oft erst nach ein oder zwei Jahren. Doch es gibt gute Nachrichten!
Stellen Sie sich vor, das Leben spielt Ihnen einen Streich. Eine Krankheit, ein Umzug – es gibt viele Gründe, warum Sie Ihr Fitnessstudio nicht mehr nutzen können.
In solchen Fällen können Sie Ihren Vertrag immer aus einem wichtigen Grund kündigen. Das ist Ihr gutes Recht!
Fitnessstudios sichern sich gerne ab. Verträge über 12 oder 24 Monate sind daher üblich. Das ist auch in Ordnung, denn die Studios planen gerne langfristig. So können sie besser kalkulieren.
Oft finden Sie in den Vertragsbedingungen – den sogenannten AGB – Formulierungen, die Ihnen das Kündigen erschweren.
Zum Beispiel, dass eine Kündigung bei Krankheit nur mit einem ärztlichen Attest möglich ist. Solche Klauseln sind oft nicht gültig.
Warum? Weil sie Sie als Kunden unangemessen benachteiligen. Sie dürfen nicht gezwungen werden, einen besonderen Nachweis zu erbringen, wenn Sie einen wichtigen Grund für Ihre Kündigung haben.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das deutlich gemacht. Fitnessstudioverträge können Sie bei einem wichtigen Grund jederzeit beenden.
Klauseln, die dies ausschließen oder erschweren, sind schlicht unwirksam. Sie müssen sich also keine Sorgen machen, wenn Ihnen das Fitnessstudio Steine in den Weg legen will.
Kurz gesagt: Wenn Sie einen triftigen Grund haben, müssen Sie nicht bis zum Ende der Vertragslaufzeit warten. Sie können den Vertrag vorzeitig beenden.
Dieser Beitrag stammt von Rechtsanwalt und Notar Krau. Wir möchten, dass Sie Ihre Rechte kennen und verstehen. Haben Sie Fragen dazu?
Audio-Zusammenfassung erstellen
Die auf dieser Homepage bereitgestellten rechtlichen Hinweise und Fachaufsätze stellen einen sorgfältig ausgewählten, jedoch nur ausschnitthaften Überblick über die Rechtsentwicklung der vergangenen Jahrzehnte dar. Aufgrund der kontinuierlichen Fortentwicklung von Gesetzgebung und Rechtsprechung kann für die stetige Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der angebotenen Informationen keine Gewähr übernommen werden, da ältere Entscheidungen zwischenzeitlich im Instanzenzug abgeändert, durch neuere obergerichtliche Urteile überholt oder durch gesetzliche Neuregelungen gegenstandslos geworden sein können.
Die Wiedergabe dieser Entscheidungen sowie alle sonstigen Beiträge auf dieser Website dienen ausschließlich der allgemeinen, unverbindlichen Information der Rechtsuchenden und sind als gedankliche Anregungen zur vertieften Recherche zu verstehen. Sie können und sollen eine individuelle, auf den konkreten Sachverhalt abgestimmte juristische Beratung keinesfalls ersetzen.
Durch den Abruf dieser Informationen wird kein Mandatsverhältnis begründet, und es entsteht kein vertraglicher Anspruch auf Rechtsauskunft.
Um Missverständnissen vorzubeugen, stellt die Kanzlei Krau klar, dass die hier veröffentlichten Entscheidungen – sofern im Einzelfall nicht ausdrücklich abweichend gekennzeichnet – nicht von der Kanzlei Krau selbst erstritten wurden. Es handelt sich vielmehr um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Öffentlichkeit.
Die Kanzlei Krau haftet für die von ihr bereitgestellten eigenen Informationen nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Für Schäden, die durch den fehlerhaften juristischen Gebrauch der auf dieser Website bereitgestellten Informationen durch Dritte außerhalb eines aktiven Mandatsverhältnisses entstehen, ist die Haftung der Kanzlei Krau für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Kanzlei Krau oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Kanzlei Krau beruhen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Kanzlei Krau oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Kanzlei Krau beruhen. Die Haftung für vorsätzliches Verhalten bleibt hiervon unberührt.
Um komplexe rechtliche Sachverhalte für juristische Laien leicht verständlich aufzubereiten, kommt bei der Erstellung meiner Beiträge Künstliche Intelligenz zum Einsatz. Jeder Text wird vor der Veröffentlichung auf fachliche Richtigkeit und rechtliche Präzision geprüft. Die redaktionelle Verantwortung liegt vollständig bei der Anwalts- und Notarkanzlei Krau in Hohenahr.
Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Turnstile. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen