Kündigung Fitnesscenter aus wichtigem Grund möglich

Mai 20, 2025

Kündigung Fitnesscenter aus wichtigem Grund möglich

Bundesgerichtshof Urt. v. 08.02.2012, Az. XII ZR 42/10

RA und Notar Krau

Haben Sie sich auch schon mal gefragt, ob Sie aus einem Fitnessstudiovertrag herauskommen, obwohl die Laufzeit noch ewig läuft?

Viele Verträge sind lang und kündigen kann man oft erst nach ein oder zwei Jahren. Doch es gibt gute Nachrichten!


Ihr gutes Recht: Kündigung aus wichtigem Grund

Stellen Sie sich vor, das Leben spielt Ihnen einen Streich. Eine Krankheit, ein Umzug – es gibt viele Gründe, warum Sie Ihr Fitnessstudio nicht mehr nutzen können.

In solchen Fällen können Sie Ihren Vertrag immer aus einem wichtigen Grund kündigen. Das ist Ihr gutes Recht!


Lange Vertragslaufzeiten? Nicht immer ein Problem!

Fitnessstudios sichern sich gerne ab. Verträge über 12 oder 24 Monate sind daher üblich. Das ist auch in Ordnung, denn die Studios planen gerne langfristig. So können sie besser kalkulieren.


Klauseln im Vertrag: Was ist erlaubt?

Oft finden Sie in den Vertragsbedingungen – den sogenannten AGB – Formulierungen, die Ihnen das Kündigen erschweren.

Zum Beispiel, dass eine Kündigung bei Krankheit nur mit einem ärztlichen Attest möglich ist. Solche Klauseln sind oft nicht gültig.

Kündigung Fitnesscenter aus wichtigem Grund möglich

Warum? Weil sie Sie als Kunden unangemessen benachteiligen. Sie dürfen nicht gezwungen werden, einen besonderen Nachweis zu erbringen, wenn Sie einen wichtigen Grund für Ihre Kündigung haben.


Der Bundesgerichtshof stärkt Ihre Rechte

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das deutlich gemacht. Fitnessstudioverträge können Sie bei einem wichtigen Grund jederzeit beenden.

Klauseln, die dies ausschließen oder erschweren, sind schlicht unwirksam. Sie müssen sich also keine Sorgen machen, wenn Ihnen das Fitnessstudio Steine in den Weg legen will.


Was bedeutet das für Sie?

Kurz gesagt: Wenn Sie einen triftigen Grund haben, müssen Sie nicht bis zum Ende der Vertragslaufzeit warten. Sie können den Vertrag vorzeitig beenden.

Dieser Beitrag stammt von Rechtsanwalt und Notar Krau. Wir möchten, dass Sie Ihre Rechte kennen und verstehen. Haben Sie Fragen dazu?

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RA und Notar Krau

Dieser Beitrag wurde von Anwalts- und Notarkanzlei Krau aus Hohenahr im Lahn-Dill-Kreis erstellt. Die Kanzlei berät Mandantinnen und Mandanten in Mittelhessen, insbesondere in der Region Wetzlar, Gießen und Marburg.

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