Kündigung Fitnesscenter aus wichtigem Grund möglich

Mai 20, 2025

Kündigung Fitnesscenter aus wichtigem Grund möglich

Bundesgerichtshof Urt. v. 08.02.2012, Az. XII ZR 42/10

RA und Notar Krau

Haben Sie sich auch schon mal gefragt, ob Sie aus einem Fitnessstudiovertrag herauskommen, obwohl die Laufzeit noch ewig läuft?

Viele Verträge sind lang und kündigen kann man oft erst nach ein oder zwei Jahren. Doch es gibt gute Nachrichten!


Ihr gutes Recht: Kündigung aus wichtigem Grund

Stellen Sie sich vor, das Leben spielt Ihnen einen Streich. Eine Krankheit, ein Umzug – es gibt viele Gründe, warum Sie Ihr Fitnessstudio nicht mehr nutzen können.

In solchen Fällen können Sie Ihren Vertrag immer aus einem wichtigen Grund kündigen. Das ist Ihr gutes Recht!


Lange Vertragslaufzeiten? Nicht immer ein Problem!

Fitnessstudios sichern sich gerne ab. Verträge über 12 oder 24 Monate sind daher üblich. Das ist auch in Ordnung, denn die Studios planen gerne langfristig. So können sie besser kalkulieren.


Klauseln im Vertrag: Was ist erlaubt?

Oft finden Sie in den Vertragsbedingungen – den sogenannten AGB – Formulierungen, die Ihnen das Kündigen erschweren.

Zum Beispiel, dass eine Kündigung bei Krankheit nur mit einem ärztlichen Attest möglich ist. Solche Klauseln sind oft nicht gültig.

Kündigung Fitnesscenter aus wichtigem Grund möglich

Warum? Weil sie Sie als Kunden unangemessen benachteiligen. Sie dürfen nicht gezwungen werden, einen besonderen Nachweis zu erbringen, wenn Sie einen wichtigen Grund für Ihre Kündigung haben.


Der Bundesgerichtshof stärkt Ihre Rechte

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das deutlich gemacht. Fitnessstudioverträge können Sie bei einem wichtigen Grund jederzeit beenden.

Klauseln, die dies ausschließen oder erschweren, sind schlicht unwirksam. Sie müssen sich also keine Sorgen machen, wenn Ihnen das Fitnessstudio Steine in den Weg legen will.


Was bedeutet das für Sie?

Kurz gesagt: Wenn Sie einen triftigen Grund haben, müssen Sie nicht bis zum Ende der Vertragslaufzeit warten. Sie können den Vertrag vorzeitig beenden.

Dieser Beitrag stammt von Rechtsanwalt und Notar Krau. Wir möchten, dass Sie Ihre Rechte kennen und verstehen. Haben Sie Fragen dazu?

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Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

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Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

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Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

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