BGH VIII ZR 25/14 Kündigung Miete gegenüber Erben
Urteil vom 10.12.2014
Sachverhalt:
Die Klägerin (Vermieterin) kündigte das Mietverhältnis über eine Wohnung in Berlin gegenüber der Beklagten, nachdem deren Mutter, die ursprüngliche Mieterin, verstorben war.
Die Beklagte und ihre Schwester waren Erbinnen der Wohnung und zeigten den Tod ihrer Mutter der Vermieterin an.
Sie erklärten, das Mietverhältnis fortsetzen zu wollen.
Die Klägerin kündigte daraufhin das Mietverhältnis mit der Begründung, die Beklagte und ihre Schwester hätten nicht im Haushalt der Mutter gelebt.
Die Kündigung wurde der Beklagten übergeben mit der Bitte um Weiterleitung an ihre Schwester.
Rechtliche Beurteilung:
Der BGH hob das Urteil des Berufungsgerichts auf und verwies die Sache zurück.
Kernaussagen des Urteils:
Fazit:
Das Urteil verdeutlicht, dass bei der Kündigung eines Mietverhältnisses gegenüber mehreren Erben als Rechtsnachfolger besondere Sorgfalt geboten ist.
Die Kündigung muss gegenüber allen Erben erfolgen.
Im vorliegenden Fall wurde die Kündigung durch die Weiterleitung an die Schwester der Beklagten dennoch als wirksam angesehen, da die Klägerin die Kündigung an beide Töchter als Erben richten wollte.
Zusätzliche Anmerkungen:
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.