Kündigung Mietvertrag durch Miterben
BGH XII ZR 210/05
Mietvertrag über ein Nachlassgrundstück:
Kündigung durch Miterben,
Maßnahme ordnungsgemäßer Nachlassverwaltung
Ein Erblasser hatte ein Grundstück mit einer Villa an die Staatlichen Kunstsammlungen Dresden vermietet.
Nach seinem Tod erbten drei Personen das Grundstück.
Zwei der Erben verkauften ihre Anteile an einen Landesverein.
Die Erbengemeinschaft verhandelte mit dem Mieter (Freistaat Sachsen) über eine Mieterhöhung, die Verhandlungen scheiterten jedoch.
Zwei der Erben kündigten den Mietvertrag, der Landesverein war nicht beteiligt.
Später verkauften die Erben das Grundstück an die Kläger.
Der Mieter zahlte weiterhin die niedrige Miete und kündigte den Mietvertrag schließlich selbst.
Die Kläger verlangten nun Nutzungsentschädigung für die Zeit, in der der Mieter das Grundstück nach der Kündigung weiter nutzte.
Kernaussagen des Urteils:
Begründung:
Fazit:
Der BGH hat entschieden, dass die Kündigung des Mietvertrags durch die Mehrheit der Erben wirksam war.
Die Kündigung war eine Maßnahme der ordnungsgemäßen Nachlassverwaltung und diente dem Interesse der Erbengemeinschaft.
Der Mieter war daher verpflichtet, Nutzungsentschädigung für die Zeit nach der Kündigung zu zahlen.
Ergänzende Hinweise:
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
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Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.