
Kündigung Unproduktiv im Home Office
LAG Mecklenburg-Vorpommern 5 Sa 15/23
Urteil vom 28.09.2023
Sachverhalt:
Die Klägerin, eine diplomierte Pflegewirtin, war bei der Beklagten als Pflegemanagerin und leitende Pflegefachkraft angestellt. Ihr Arbeitsvertrag erlaubte Home-Office.
Die Beklagte kündigte das Arbeitsverhältnis und forderte von der Klägerin die Rückzahlung von Arbeitsentgelt für Zeiten im Home-Office, da sie angeblich keine Arbeitsleistung erbracht habe.
Die Klägerin klagte daraufhin auf Zahlung des restlichen Arbeitsentgelts und Abgeltung von Urlaub.
Kernaussagen des Gerichts:
Entscheidung:
Das Landesarbeitsgericht gab der Klage überwiegend statt und wies die Widerklage der Beklagten ab.
Die Beklagte musste die Kosten des Rechtsstreits tragen.
Bedeutung des Urteils:
Das Urteil verdeutlicht die Bedeutung der Darlegungs- und Beweislast im Arbeitsrecht, insbesondere bei der Arbeit im Home-Office.
Arbeitgeber, die die Rückzahlung von Arbeitsentgelt für Zeiten im Home-Office verlangen, müssen konkret darlegen und beweisen, dass der Arbeitnehmer in dieser Zeit keine Arbeitsleistung erbracht hat.
Bloße Behauptungen reichen nicht aus.
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