LAG Köln 6 Sa 148/19

März 31, 2021

LAG Köln 6 Sa 148/19

Urteil 29.08.2019

Kündigung wegen Einstellung des Geschäftsfeldes

RA und Notar Krau

Das Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Köln vom 29. August 2019 behandelt die Wirksamkeit einer Kündigung,

die von einem Unternehmen mit der Schließung eines Geschäftsfeldes begründet wurde.

Im Kern entschied das Gericht, dass die Kündigung unwirksam war, da das Unternehmen zuvor eine Zusatzvereinbarung

zur Arbeitnehmerüberlassung mit dem Kläger abgeschlossen hatte, die nicht als Kündigungsgrund herangezogen wurde.

Die Arbeitgeberin hatte nicht dargelegt, dass ein vollständiger Wegfall des Beschäftigungsbedarfs für den Kläger gegeben war, da die Möglichkeit bestand, ihn als Leiharbeitnehmer einzusetzen.

LAG Köln 6 Sa 148/19

Die Beklagte, ein großes Studiogelände, argumentierte, dass die Entscheidung zur Schließung des SG/DVE-Bereichs (Schriftgenerator/Digitaler Videoeffekt)

aus wirtschaftlichen Gründen getroffen wurde, um die Fixkosten zu senken.

Der Kläger war seit 2004 als SG/DVE-Administrator beschäftigt. Im Jahr 2017 hatten die Parteien eine Zusatzvereinbarung zur Arbeitnehmerüberlassung geschlossen,

die es der Beklagten erlaubte, den Kläger an Dritte zu verleihen.

Diese Möglichkeit wurde jedoch nicht als Kündigungsgrund gegenüber dem Betriebsrat genannt.

Der Betriebsrat widersprach der Kündigung, da er die Sozialauswahl als fehlerhaft betrachtete und der Ansicht war, dass der Kläger in anderen Bereichen des Unternehmens eingesetzt werden könne.

Trotz des Widerspruchs kündigte die Beklagte das Arbeitsverhältnis und schaltete kurz darauf Stellenanzeigen für ähnliche Positionen im Rahmen freier Mitarbeit.

Der Kläger erhob daraufhin Klage und beantragte festzustellen, dass das Arbeitsverhältnis nicht durch die Kündigung beendet wurde und er weiterhin beschäftigt werden solle.

LAG Köln 6 Sa 148/19

Das Arbeitsgericht Köln gab der Klage weitgehend statt, da die Beklagte die Unternehmerentscheidung nicht ausreichend konkretisiert hatte.

Sie hatte nicht dargelegt, welche Aufgaben konkret entfallen und wie diese selbstständig von externen Dienstleistern erledigt werden sollten.

Zudem wurde festgestellt, dass die Kündigung aufgrund fehlender sozialer Rechtfertigung unwirksam war.

Die Berufung der Beklagten wurde zurückgewiesen, da das LAG Köln feststellte, dass keine dringenden betrieblichen Erfordernisse für die Kündigung vorlagen

und die Möglichkeit zur Arbeitnehmerüberlassung weiterhin bestand.

Da der Betriebsrat nicht über die Einstellung der Arbeitnehmerüberlassung informiert wurde, konnte dies nicht als Kündigungsgrund gelten.

Letztlich entschied das LAG Köln, dass die Kündigung des Klägers unwirksam war, und bestätigte das Urteil des Arbeitsgerichts Köln.

Die Beklagte wurde verurteilt, die Kosten des Verfahrens zu tragen, und die Revision wurde nicht zugelassen, da die Entscheidung auf den spezifischen Umständen des Falles beruhte.

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Letzte Beiträge

Schadensersatzanspruch eines Arbeitnehmers wegen Übermittlung seiner personenbezogenen Daten zur Testung der "Workday"-Software

Schadensersatzanspruch eines Arbeitnehmers wegen Übermittlung seiner personenbezogenen Daten zur Testung der „Workday“-Software

Mai 12, 2025
Schadensersatzanspruch eines Arbeitnehmers wegen Übermittlung seiner personenbezogenen Daten zur Testung der „Workday“-SoftwareBundesarbeitsgeri…
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall – Ausschlussfrist bei Mindestlohn

Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall – Ausschlussfrist bei Mindestlohn

Mai 4, 2025
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall – Ausschlussfrist bei MindestlohnRA und Notar KrauIm Kern des Urteils des Bundesarbeitsgerichts (BAG) v…
Tarifvertragsparteien und Gleichbehandlung – Nachtarbeitszuschläge

Tarifvertragsparteien und Gleichbehandlung – Nachtarbeitszuschläge

Mai 4, 2025
Tarifvertragsparteien und Gleichbehandlung – NachtarbeitszuschlägeRA und Notar KrauDas Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 11…