Kündigungsfrist von sechs Wochen auch in Probezeit
BAG 6 AZR 705/15
AGB vom Arbeitgeber vorformulierter Arbeitsvertrag,
Auslegung
Ein Arbeitnehmer (Kläger) war bei einer Zeitarbeitsfirma (Beklagte) beschäftigt.
Der Arbeitsvertrag sah eine Probezeit von sechs Monaten und eine Kündigungsfrist von sechs Wochen zum Monatsende vor.
Die Beklagte kündigte das Arbeitsverhältnis innerhalb der Probezeit mit einer Frist von zwei Wochen.
Der Kläger klagte gegen die Kündigung und machte geltend, dass die längere Kündigungsfrist von sechs Wochen auch in der Probezeit gelte.
Kernaussage des Urteils:
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) gab dem Kläger Recht.
Das BAG entschied, dass die Beklagte die im Arbeitsvertrag vereinbarte Kündigungsfrist von sechs Wochen auch in der Probezeit einhalten musste.
Die Kündigung war daher erst zum Ablauf dieser Frist wirksam.
Begründung des Gerichts:
Fazit:
Das Urteil verdeutlicht, dass Arbeitgeber bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen klare und eindeutige Regelungen treffen müssen.
Widersprüchliche oder intransparente Klauseln gehen zu Lasten des Arbeitgebers.
Zusätzliche Informationen:
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.