
Fortbestand Arbeitsverhältnis nach Betriebsübernahme – LAG Schleswig-Holstein 6 Sa 337/20
RA und Notar Krau
Kernaussage:
Das Urteil befasst sich mit der Wirksamkeit einer Kündigungsschutzklage nach einer Betriebsübernahme.
Das Gericht entschied, dass die Klage nicht fristgerecht eingereicht wurde, da sie nicht den Anforderungen des elektronischen Rechtsverkehrs entsprach.
Die Berufung der Klägerin wurde zurückgewiesen und die Revision zugelassen.
Sachverhalt:
Die Klägerin erhielt eine ordentliche Kündigung im Zusammenhang mit einer Betriebsübernahme aus der Insolvenz.
Sie reichte Kündigungsschutzklage per Fax ein, obwohl seit dem 1.1.2020 in Schleswig-Holstein für professionelle Einreicher die Pflicht zur elektronischen Einreichung bestand.
Das Gericht wies darauf hin, dass die Klage unzulässig sein könnte und forderte eine erneute Einreichung im richtigen Format.
Die Klägerin reichte die Klage mehrmals elektronisch nach, jedoch entsprachen die Dokumente nicht den technischen Anforderungen (falsches Dateiformat, nicht eingebettete Schriftarten).
Entscheidungsgründe:
Fazit:
Das Urteil unterstreicht die Bedeutung der Einhaltung der formalen Anforderungen bei der elektronischen Einreichung von Klagen und Schriftsätzen.
Formfehler können zur Unzulässigkeit der Klage führen und einen Rechtsverlust nach sich ziehen.
Anwälte sind verpflichtet, sich mit den technischen Anforderungen vertraut zu machen und diese einzuhalten.
Das Gericht hat keinen Ermessensspielraum bei der Beurteilung der formalen Zulässigkeit und kann sich nicht auf eine angebliche Bearbeitungsfähigkeit des Dokuments berufen.
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