kurzer Eintrag in einem Notizbuch als Testament
Anspruch auf Erteilung eines Erbscheins: Testierfähigkeit des Erblassers,
OLG Köln 2 Wx 12/16, 2 Wx 20/16, 2 Wx 52/16, 2 Wx 53/16
Der vorliegende Fall befasst sich mit der Frage, ob ein kurzer Eintrag in einem Notizbuch als Testament angesehen werden kann
und ob der Erblasser zum Zeitpunkt der Abfassung testierfähig war.
Hintergrund des Falls:
Der Erblasser, ein iranischer Fürst und Bruder der geschiedenen Ehefrau des Schahs von Persien, verstarb im November 2001 in Paris.
Ein Bekannter des Erblassers beantragte die Erteilung eines Erbscheins als Alleinerbe und berief sich dabei auf einen Eintrag in einem Notizbuch des Erblassers.
Dieser Eintrag, datiert auf den 01.11.2001, enthielt die handschriftliche Erklärung des Erblassers, den Antragsteller zu seinem Alleinerben einzusetzen.
Streitpunkte:
Gerichtliche Entscheidungen:
Wesentliche rechtliche Erwägungen des Oberlandesgerichts:
Fazit:
Das Oberlandesgericht Köln hat in seiner Entscheidung klargestellt,
dass auch ein kurzer Eintrag in einem Notizbuch ein gültiges Testament darstellen kann, wenn die formalen Voraussetzungen erfüllt sind
und ein ernstlicher Testierwille des Erblassers vorliegt.
Die Testierfähigkeit wird grundsätzlich vermutet und muss im Zweifel durch denjenigen widerlegt werden, der sich darauf beruft.
Im vorliegenden Fall konnte die Testierunfähigkeit des Erblassers nicht nachgewiesen werden.
Die Entscheidung verdeutlicht die Bedeutung der Testierfreiheit und die niedrigen Anforderungen an die Form eines privatschriftlichen Testaments.
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