LAG Mecklenburg-Vorpommern 5 Sa 15/23 Unproduktiv im Home Office
Urteil vom 28.09.2023
Unproduktiv im Home Office – Arbeitgeber trägt Beweislast
Sachverhalt:
Die Klägerin, eine diplomierte Pflegewirtin, war bei der Beklagten als Pflegemanagerin und leitende Pflegefachkraft angestellt. Ihr Arbeitsvertrag erlaubte Home-Office.
Die Beklagte kündigte das Arbeitsverhältnis und forderte von der Klägerin die Rückzahlung von Arbeitsentgelt für Zeiten im Home-Office, da sie angeblich keine Arbeitsleistung erbracht habe.
Die Klägerin klagte daraufhin auf Zahlung des restlichen Arbeitsentgelts und Abgeltung von Urlaub.
Kernaussagen des Gerichts:
Entscheidung:
Das Landesarbeitsgericht gab der Klage überwiegend statt und wies die Widerklage der Beklagten ab.
Die Beklagte musste die Kosten des Rechtsstreits tragen.
Bedeutung des Urteils:
Das Urteil verdeutlicht die Bedeutung der Darlegungs- und Beweislast im Arbeitsrecht, insbesondere bei der Arbeit im Home-Office.
Arbeitgeber, die die Rückzahlung von Arbeitsentgelt für Zeiten im Home-Office verlangen, müssen konkret darlegen und beweisen, dass der Arbeitnehmer in dieser Zeit keine Arbeitsleistung erbracht hat.
Bloße Behauptungen reichen nicht aus.
Zusätzliche Informationen:
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
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Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.