LAG Mecklenburg-Vorpommern 5 Sa 15/23 Unproduktiv im Home Office

Dezember 9, 2024

LAG Mecklenburg-Vorpommern 5 Sa 15/23 Unproduktiv im Home Office

Urteil vom 28.09.2023

Unproduktiv im Home Office – Arbeitgeber trägt Beweislast

RA und Notar Krau

Sachverhalt:

Die Klägerin, eine diplomierte Pflegewirtin, war bei der Beklagten als Pflegemanagerin und leitende Pflegefachkraft angestellt. Ihr Arbeitsvertrag erlaubte Home-Office.

Die Beklagte kündigte das Arbeitsverhältnis und forderte von der Klägerin die Rückzahlung von Arbeitsentgelt für Zeiten im Home-Office, da sie angeblich keine Arbeitsleistung erbracht habe.

Die Klägerin klagte daraufhin auf Zahlung des restlichen Arbeitsentgelts und Abgeltung von Urlaub.

Kernaussagen des Gerichts:

LAG Mecklenburg-Vorpommern 5 Sa 15/23 Unproduktiv im Home Office

  • Kein Anspruch auf Gehaltsrückzahlung: Die Beklagte konnte nicht darlegen, dass die Klägerin im Home-Office keine Arbeitsleistung erbracht hat. Die Klägerin hatte in dieser Zeit verschiedene Tätigkeiten ausgeführt, wie z.B. die Aktualisierung von Verfahrensanweisungen und die Kommunikation mit der Beklagten per E-Mail.
  • Darlegungs- und Beweislast beim Arbeitgeber: Grundsätzlich trägt der Arbeitgeber die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitspflicht nicht erfüllt hat. Dies gilt auch für Arbeitsleistungen im Home-Office.
  • Kein Schadensersatzanspruch: Der Beklagten stand auch kein Schadensersatzanspruch zu, da die Klägerin ihre Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis nicht verletzt hatte.
  • Anspruch auf Arbeitsentgelt und Urlaubsabgeltung: Der Klägerin stand das abgerechnete Nettoentgelt für die Monate April und Mai 2022 sowie die Abgeltung von Urlaub zu.

Entscheidung:

Das Landesarbeitsgericht gab der Klage überwiegend statt und wies die Widerklage der Beklagten ab.

Die Beklagte musste die Kosten des Rechtsstreits tragen.

Bedeutung des Urteils:

LAG Mecklenburg-Vorpommern 5 Sa 15/23 Unproduktiv im Home Office

Das Urteil verdeutlicht die Bedeutung der Darlegungs- und Beweislast im Arbeitsrecht, insbesondere bei der Arbeit im Home-Office.

Arbeitgeber, die die Rückzahlung von Arbeitsentgelt für Zeiten im Home-Office verlangen, müssen konkret darlegen und beweisen, dass der Arbeitnehmer in dieser Zeit keine Arbeitsleistung erbracht hat.

Bloße Behauptungen reichen nicht aus.

Zusätzliche Informationen:

  • Das Urteil ist rechtskräftig.
  • Es basiert auf den Normen § 611a BGB (Arbeitsvertrag) und § 138 ZPO (prozessuale Wahrheitspflicht).
  • Das Arbeitsgericht Stralsund hatte in erster Instanz der Klage stattgegeben und die Widerklage abgewiesen.

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Letzte Beiträge

Bedeutung des weiblichen Geschlechts für die Erfüllung der Aufgaben einer Gleichstellungsbeauftragten

BAG 8 AZR 214/23 Gleichstellungsbeauftragte

Januar 3, 2025
BAG 8 AZR 214/23 GleichstellungsbeauftragteRA und Notar KrauDas Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in seinem Urteil vom 17.10.2024 entschieden…
Diese Harmonisierung soll durch Gewährung von Mindestruhezeiten und die Festlegung einer Obergrenze für die wöchentliche Arbeitszeit einen besseren Schutz der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer gewährleisten.

EuGH C-531/23 – Loredas – Arbeitszeiterfassung

Januar 2, 2025
EuGH C-531/23 – Loredas – ArbeitszeiterfassungRA und Notar KrauDas Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 19. Dezember 2024 befas…
BAG 4 AZR 928/08 - Fall Emmely

BAG 4 AZR 928/08 – Fall Emmely

Dezember 11, 2024
BAG 4 AZR 928/08 – Fall EmmelyRA und Notar KrauDas Bundesarbeitsgericht hat in einem Urteil vom 16.06.2010 entschieden, dass rechtswidrige…