Landesgrundsteuergesetz Baden-Württemberg verfassungsgemäß
Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 11.06.2024 (8 K 2368/22)
RA und Notar Krau
Kernaussage:
Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat entschieden, dass die Erhebung der Grundsteuer nach dem Landesgrundsteuergesetz (LGrStG) Baden-Württemberg verfassungsgemäß ist.
Hintergrund:
Das Urteil betrifft die Klage von Miteigentümern eines Grundstücks in Stadt A gegen einen Grundsteuerwertbescheid.
Die Kläger argumentierten, dass das LGrStG in seiner aktuellen Form gegen verschiedene Grundrechte verstößt,
insbesondere gegen den Gleichheitssatz (Art. 3 GG), das Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 GG) und den Justizgewährungsanspruch (Art. 19 GG).
Wesentliche Punkte des Urteils:
Ergebnis:
Die Klage wurde abgewiesen.
Das Gericht ließ jedoch die Revision zum Bundesfinanzhof zu, da die Sache grundsätzliche Bedeutung hat.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Finanzgericht Baden-Württemberg die Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuer nach dem LGrStG Baden-Württemberg bestätigt hat.
Das Urteil stärkt die Position des Landesgesetzgebers und schafft Klarheit für die Grundstückseigentümer in Baden-Württemberg.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.