Landesverfassungsbeschwerde wegen Verletzung Anspruch auf rechtliches Gehör
Gericht: Verfassungsgerichtshof für das Land Baden-Württemberg
Entscheidungsdatum: 13.10.2025
Aktenzeichen: 1 VB 13/24
ECLI: ECLI:DE:VERFGBW:2025:1013.1VB13.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
(Aktenzeichen: 1 VB 13/24 vom 13. Oktober 2025)
Worum geht es in diesem Fall?
Dieser Fall handelt von einem Streit zwischen einer Vermieterin und ihren Mietern. Der Streit drehte sich um eine defekte Heizung in einer Mietwohnung. Der Fall ging durch mehrere Instanzen und landete am Ende vor dem Verfassungsgerichtshof für das Land Baden-Württemberg.
Die Vermieterin fühlte sich vom vorherigen Gericht ungerecht behandelt. Sie war der Meinung, dass das Gericht ihr nicht richtig zugehört hat. Deshalb legte sie eine sogenannte Verfassungsbeschwerde ein. Das Verfassungsgericht musste nun prüfen, ob die Rechte der Vermieterin verletzt wurden.
Die Vorgeschichte des Streits
Alles begann vor dem Amtsgericht in Kirchheim unter Teck. Die Mieter hatten geklagt, weil die Heizung in ihrer Wohnung kaputt war. In diesem ersten Prozess war klar: Die Heizung funktioniert nicht. Das Amtsgericht verurteilte die Vermieterin dazu, den Mangel zu beheben.
Die Vermieterin war damit nicht einverstanden und ging in Berufung. Das bedeutet, sie wollte, dass ein höheres Gericht (das Landgericht Stuttgart) den Fall noch einmal prüft.
Ihr neues Argument war: Am 6. Juli 2023 war ein Handwerker in der Wohnung. Dieser Handwerker habe festgestellt, dass die Heizung einwandfrei funktioniert. Die Vermieterin meinte also, das Problem sei gelöst oder habe gar nicht mehr bestanden.
Was geschah vor dem Landgericht?
Am 18. Januar 2024 trafen sich die Parteien vor dem Landgericht Stuttgart. Dort wurde über die Heizung gesprochen.
Die Mieter sagten vor Gericht: „Das stimmt nicht. Die Heizung geht immer noch nicht. Der Zustand ist unverändert.“
Die Richter am Landgericht glaubten den Mietern. Im Protokoll der Sitzung stand sinngemäß: Da die Heizung laut den Mietern immer noch kaputt ist und das Urteil des Amtsgerichts richtig war, wird die Berufung der Vermieterin abgelehnt.
Das Landgericht wies die Berufung der Vermieterin also zurück. Das Urteil wurde sofort verkündet. Eine schriftliche Begründung gab es zunächst kaum, da das Gericht das Protokoll für ausreichend hielt.
Der Vorwurf der Vermieterin
Die Vermieterin war empört. Sie legte eine sogenannte Anhörungsrüge ein. Das macht man, wenn man glaubt, dass das Gericht wichtige Argumente einfach ignoriert hat.
Sie sagte: „Ich habe doch vorgetragen, dass die Heizung am 6. Juli funktioniert hat. Das Gericht hat diesen Punkt im Urteil gar nicht erwähnt. Das ist unfair.“
Das Landgericht wies auch diese Rüge ab. Die Begründung war: Es war egal, ob die Heizung am 6. Juli kurz funktionierte. Wichtig war, dass sie am Tag der Verhandlung im Januar immer noch kaputt war. Das hatten die Mieter gesagt, und die Vermieterin hatte dem im Gerichtssaal nicht widersprochen. Damit galt der Defekt als „unstreitig“.
Die Beschwerde beim Verfassungsgericht
Nun zog die Vermieterin vor den Verfassungsgerichtshof. Sie berief sich auf Artikel 103 des Grundgesetzes. Dieser Artikel garantiert jedem Bürger das „rechtliche Gehör“. Das heißt: Ein Gericht muss zur Kenntnis nehmen, was die Parteien sagen, und es bei der Entscheidung beachten.
Die Vermieterin argumentierte:
Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs
Die Verfassungsrichter haben die Beschwerde der Vermieterin nicht angenommen. Sie haben entschieden, dass die Beschwerde teilweise unzulässig und im Übrigen offensichtlich unbegründet ist. Die Vermieterin hat den Prozess verloren.
Die Gründe für die Entscheidung
Das Verfassungsgericht hat seine Ablehnung sehr genau begründet. Die Richter erklärten dabei wichtige Regeln für Prozesse in Deutschland.
1. Das Gericht hat zugehört Die Verfassungsrichter stellten fest: Das Landgericht hat den Vortrag der Vermieterin nicht ignoriert. Im Protokoll der Sitzung wurde erwähnt, dass die Vermieterin behauptet, die Heizung funktioniere. Das Gericht hat diesen Punkt also gesehen. Es hielt ihn nur rechtlich nicht für wichtig, weil die aktuelle Situation am Verhandlungstag entscheidend war. Ein Gericht muss nicht jedem Argument zustimmen, es muss es nur zur Kenntnis nehmen. Das ist hier geschehen.
2. Keine Überraschung ohne Reaktion Der wichtigste Punkt der Entscheidung betrifft das Verhalten der Vermieterin (und ihres Anwalts) während der Verhandlung.
Das Gesetz sagt: Wer sich auf eine Verletzung des rechtlichen Gehörs berufen will, muss vorher alles Zumutbare getan haben, um sich Gehör zu verschaffen. Man darf nicht einfach still bleiben und sich später beschweren. Das nennt man „prozessuale Mitverantwortung“.
Im Gerichtssaal in Stuttgart hatte der Richter angekündigt: „Die Berufung muss zurückgewiesen werden.“ Das war ein deutlicher Hinweis. In diesem Moment hätte die Vermieterin oder ihr Anwalt aufstehen und sagen müssen:
Das hat die Vermieterin aber nicht getan. Sie hat den Hinweis des Richters gehört und geschwiegen. Sie hat keine Fragen gestellt und keine Erklärung verlangt.
Das Verfassungsgericht sagt dazu ganz klar: Wer im Prozess die Chance hat, etwas zu sagen, diese Chance aber nicht nutzt, kann sich später nicht beim Verfassungsgericht beschweren. Die Vermieterin hätte direkt in der Verhandlung reagieren müssen. Da sie das versäumt hat, ist sie selbst dafür verantwortlich, dass ihre Argumente nicht weiter besprochen wurden.
Fazit
Die Verfassungsbeschwerde scheitert. Es liegt keine Verletzung der Verfassung vor. Der Fehler lag nicht beim Gericht, sondern bei der Strategie der Vermieterin. Wenn ein Gericht eine Entscheidung ankündigt, die man nicht versteht oder die man falsch findet, muss man sofort im Gerichtssaal nachhaken. Man darf nicht abwarten, das Urteil kassieren und erst hinterher behaupten, man sei nicht gehört worden. Das Gebot des rechtlichen Gehörs schützt nur diejenigen, die selbst aktiv am Prozess teilnehmen und ihre Möglichkeiten ausschöpfen.
Der Beschluss ist endgültig und kann nicht mehr angefochten werden.
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