LG Kleve 3 O 280/14

August 19, 2017

LG Kleve 3 O 280/14 Zahlung von Pflichtteils – bzw. Pflichtteilsergänzungsansprüchen, Abschmelzungsregelung des §§ 2325 Abs. 3 BGB
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 10.846,51 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins seit dem 23.10.2014 und an die Klägerin 10.846,51 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins seit dem 28.01.2016 zu zahlen.

Die Beklagte wird weiter verurteilt, den Kläger und die Klägerin von einer Forderung ihres Prozessbevollmächtigten in Höhe von jeweils 1358,86 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 23.10.2014 (Kläger) bzw. dem 28.01.2016 (Klägerin) freizustellen.

Im Übrigen wird die Klage, soweit nicht bereits durch Teilurteil vom 09.01.2015 hierüber entschieden ist, abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger jeweils 1/3 und die Beklagte 1/3.

Das Urteil ist für die Kläger vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages. Für die Beklagte ist das Urteil wegen ihrer Kosten vorläufig vollstreckbar ohne Sicherheitsleistung.

Den Klägern wird gestattet, die Zwangsvollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des aufgrund dieses Urteils für die Beklagte beitreibbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages leistet.

LG Kleve 3 O 280/14

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Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

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