Lebensgefährtin als Alleinerbin Anfechtung wegen Sittenwidrigkeit

August 30, 2017

Lebensgefährtin als Alleinerbin Anfechtung wegen Sittenwidrigkeit

OLG Düsseldorf I-3 Wx 100/08
als „Lebensgefährtin“ eingesetzte Alleinerbin,
Testament „wegen Sittenwidrigkeit angefochten“

RA und Notar Krau

Sachverhalt:

Ein Erblasser hatte in einem notariellen Testament seine Lebensgefährtin als Alleinerbin eingesetzt.

Seine Ehefrau und Tochter fochten das Testament wegen Sittenwidrigkeit an und beantragten die Erteilung eines Erbscheins als gesetzliche Erben.

Sie argumentierten, dass das Testament sittenwidrig sei, weil es die Lebensgefährtin für sexuelle Dienste belohne und die Ehefrau und Tochter unzumutbar benachteilige.

Rechtliche Würdigung:

Lebensgefährtin als Alleinerbin Anfechtung wegen Sittenwidrigkeit

Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf musste entscheiden, ob das Testament wegen Sittenwidrigkeit nichtig war.

Entscheidung:

Das OLG Düsseldorf wies die weitere Beschwerde der Ehefrau und Tochter zurück und bestätigte die Entscheidung des Landgerichts, wonach das Testament wirksam ist.

Begründung:

  • Sittenwidrigkeit: Eine letztwillige Verfügung ist sittenwidrig, wenn sie gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstößt.

  • Liebesverhältnis als Motiv: Ein Testament ist nicht allein deshalb sittenwidrig, weil der Erblasser den Begünstigten aufgrund eines Liebesverhältnisses einsetzt.

  • Belohnung für sexuelle Dienste: Eine Sittenwidrigkeit liegt nur vor, wenn die Zuwendung ausschließlich den Zweck hat, geschlechtliche Hingabe zu belohnen oder zu fördern.

  • Lebensgemeinschaft: Im vorliegenden Fall lebten der Erblasser und die Lebensgefährtin seit vielen Jahren zusammen. Dies sprach gegen eine ausschließliche Belohnung für sexuelle Dienste.

  • Testierfreiheit: Der Grundsatz der Testierfreiheit erlaubt es dem Erblasser, frei über sein Vermögen zu verfügen. Eine Benachteiligung von Angehörigen ist nur in Ausnahmefällen sittenwidrig.

Lebensgefährtin als Alleinerbin Anfechtung wegen Sittenwidrigkeit

  • Kein besonders schwerwiegender Fall: Die Benachteiligung der Ehefrau und Tochter war nicht so schwerwiegend, dass sie die Sittenwidrigkeit des Testaments begründete.

  • Keine wirtschaftliche Notlage: Die Ehefrau war wirtschaftlich abgesichert und musste nicht befürchten, ihre Lebensgrundlage zu verlieren.

Fazit:

Der Beschluss verdeutlicht die Grenzen der Sittenwidrigkeit im Erbrecht.

Ein Testament ist nicht allein wegen eines Liebesverhältnisses sittenwidrig.

Eine Benachteiligung von Angehörigen ist nur in Ausnahmefällen sittenwidrig, wenn sie besonders schwerwiegend ist

und gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstößt.

RA und Notar Krau

Dieser Beitrag wurde von Anwalts- und Notarkanzlei Krau aus Hohenahr im Lahn-Dill-Kreis erstellt. Die Kanzlei berät Mandantinnen und Mandanten in Mittelhessen, insbesondere in der Region Wetzlar, Gießen und Marburg.

Schlagworte

Anfrage Mandat

    Starten Sie jetzt Ihre Anfrage.

    Die Beauftragung erfolgt erst nach erfolgreichem Interessenkonflikt-Check.
    Über die Vergütung informieren wir Sie transparent vor Beginn der anwaltlichen Tätigkeit.

    Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

    Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

    Rechtliche Hinweise zur Nutzung der Website und Haftungsausschluss

    Die auf dieser Homepage bereitgestellten Gerichtsentscheidungen stellen einen sorgfältig ausgewählten, jedoch nur ausschnitthaften Überblick über die Rechtsentwicklung der vergangenen Jahrzehnte dar. Aufgrund der kontinuierlichen Fortentwicklung von Gesetzgebung und Rechtsprechung kann für die stetige Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der angebotenen Informationen keine Gewähr übernommen werden, da ältere Entscheidungen zwischenzeitlich im Instanzenzug abgeändert, durch neuere obergerichtliche Urteile überholt oder durch gesetzliche Neuregelungen gegenstandslos geworden sein können.

    Die Wiedergabe dieser Entscheidungen sowie alle sonstigen Beiträge auf dieser Website dienen ausschließlich der allgemeinen, unverbindlichen Information der Rechtsuchenden und sind als gedankliche Anregungen zur vertieften Recherche zu verstehen. Sie können und sollen eine individuelle, auf den konkreten Sachverhalt abgestimmte juristische Beratung keinesfalls ersetzen.

    Durch den Abruf dieser Informationen wird kein Mandatsverhältnis begründet, und es entsteht kein vertraglicher Anspruch auf Rechtsauskunft.

    Um Missverständnissen vorzubeugen, stellt die Kanzlei Krau klar, dass die hier veröffentlichten Entscheidungen – sofern im Einzelfall nicht ausdrücklich abweichend gekennzeichnet – nicht von der Kanzlei Krau selbst erstritten wurden. Es handelt sich vielmehr um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Öffentlichkeit.

    Die Kanzlei Krau haftet für die von ihr bereitgestellten eigenen Informationen nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Für Schäden, die durch den fehlerhaften juristischen Gebrauch der auf dieser Website bereitgestellten Informationen durch Dritte außerhalb eines aktiven Mandatsverhältnisses entstehen, ist die Haftung der Kanzlei Krau für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Kanzlei Krau oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Kanzlei Krau beruhen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Kanzlei Krau oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Kanzlei Krau beruhen. Die Haftung für vorsätzliches Verhalten bleibt hiervon unberührt.

    Um komplexe rechtliche Sachverhalte für juristische Laien leicht verständlich aufzubereiten, kommt bei der Erstellung meiner Beiträge Künstliche Intelligenz zum Einsatz. Jeder Text wird vor der Veröffentlichung auf fachliche Richtigkeit und rechtliche Präzision geprüft. Die redaktionelle Verantwortung liegt vollständig bei der Anwalts- und Notarkanzlei Krau in Hohenahr.