lediglich rechtlich vorteilhaftes Geschäft Übertragung an Minderjährige
Bayer Ob LG 2Z BR 45/04
Das Bayerische Oberste Landesgericht hat in seinem Beschluss vom 26. Mai 2004 entschieden, dass die Übertragung des Eigentums an einem Grundstück an Minderjährige
unter dem Vorbehalt eines Rücktrittsrechts nicht lediglich rechtlich vorteilhaft ist und daher der Genehmigung des Vormundschaftsgerichts bedarf.
Sachverhalt
Eine Mutter übertrug ihren minderjährigen Töchtern Eigentum an einem Grundstück und behielt sich dabei ein Rücktrittsrecht vor.
Das Grundbuchamt beanstandete den Antrag auf Eintragung der Eigentumsänderung, da die Übertragung nicht lediglich rechtlich vorteilhaft
für die Minderjährigen sei und daher der Genehmigung des Vormundschaftsgerichts bedürfe.
Entscheidung des Gerichts
Das Landgericht wies die Beschwerde gegen die Zwischenverfügung des Grundbuchamts zurück.
Das Oberlandesgericht wollte die weitere Beschwerde zurückweisen, sah sich aber an einer Entscheidung gehindert,
da es in der Frage des zuständigen Gerichts von der Entscheidung des OLG Köln abweichen wollte.
Rechtlicher Vorteil
Ein Rechtsgeschäft ist lediglich rechtlich vorteilhaft, wenn der Minderjährige dadurch keine neuen Verpflichtungen eingeht.
Rücktrittsrecht
Das vorbehaltene Rücktrittsrecht stellt einen rechtlichen Nachteil für die Minderjährigen dar, da sie im Falle des Rücktritts möglicherweise Wertersatz oder Schadensersatz leisten müssen.
Zuständiges Gericht
Das OLG München wollte die Genehmigung des Vormundschaftsgerichts für erforderlich halten, wich aber insoweit von der Entscheidung des OLG Köln ab, das die Zuständigkeit des Familiengerichts bejahte.
Vorlage an den BGH
Der Senat hat die Frage dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.
Fazit
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