lediglich rechtlich vorteilhaftes Geschäft Übertragung an Minderjährige

Juli 24, 2017

lediglich rechtlich vorteilhaftes Geschäft Übertragung an Minderjährige

Bayer Ob LG 2Z BR 45/04

RA und Notar Krau

Das Bayerische Oberste Landesgericht hat in seinem Beschluss vom 26. Mai 2004 entschieden, dass die Übertragung des Eigentums an einem Grundstück an Minderjährige

unter dem Vorbehalt eines Rücktrittsrechts nicht lediglich rechtlich vorteilhaft ist und daher der Genehmigung des Vormundschaftsgerichts bedarf.

Sachverhalt

Eine Mutter übertrug ihren minderjährigen Töchtern Eigentum an einem Grundstück und behielt sich dabei ein Rücktrittsrecht vor.

lediglich rechtlich vorteilhaftes Geschäft Übertragung an Minderjährige

Das Grundbuchamt beanstandete den Antrag auf Eintragung der Eigentumsänderung, da die Übertragung nicht lediglich rechtlich vorteilhaft

für die Minderjährigen sei und daher der Genehmigung des Vormundschaftsgerichts bedürfe.

Entscheidung des Gerichts

Das Landgericht wies die Beschwerde gegen die Zwischenverfügung des Grundbuchamts zurück.

Das Oberlandesgericht wollte die weitere Beschwerde zurückweisen, sah sich aber an einer Entscheidung gehindert,

da es in der Frage des zuständigen Gerichts von der Entscheidung des OLG Köln abweichen wollte.

Rechtlicher Vorteil

Ein Rechtsgeschäft ist lediglich rechtlich vorteilhaft, wenn der Minderjährige dadurch keine neuen Verpflichtungen eingeht.

lediglich rechtlich vorteilhaftes Geschäft Übertragung an Minderjährige

Rücktrittsrecht

Das vorbehaltene Rücktrittsrecht stellt einen rechtlichen Nachteil für die Minderjährigen dar, da sie im Falle des Rücktritts möglicherweise Wertersatz oder Schadensersatz leisten müssen.

Zuständiges Gericht

Das OLG München wollte die Genehmigung des Vormundschaftsgerichts für erforderlich halten, wich aber insoweit von der Entscheidung des OLG Köln ab, das die Zuständigkeit des Familiengerichts bejahte.

Vorlage an den BGH

Der Senat hat die Frage dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.

Fazit

  • Die Übertragung des Eigentums an einem Grundstück an Minderjährige unter dem Vorbehalt eines Rücktrittsrechts ist nicht lediglich rechtlich vorteilhaft.
  • Wenn Eltern von der Vertretung ihrer minderjährigen Kinder ausgeschlossen sind, ist zur Genehmigung des Geschäfts das Vormundschaftsgericht zuständig
RA und Notar Krau

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