LG Düsseldorf 1 O 379/17 – Pflichtteilsansprüche
RA und Notar Krau
Das Urteil des Landgerichts Düsseldorf (Az. 1 O 379/17) behandelt eine Stufenklage, in der es um Pflichtteilsansprüche
zwischen zwei Parteien geht, die Kinder der am 13. September 2016 verstorbenen Erblasserin sind.
Die Erblasserin hatte die Beklagte in ihrem notariellen Testament vom 18. März 2015 zur Alleinerbin eingesetzt
und der Klägerin lediglich ein Vermächtnis über einen Miteigentumsanteil an einem Grundstück zugewiesen.
Dieses Vermächtnis wurde von der Beklagten erfüllt, und zusätzlich wurde ein Abschlag von 75.000 EUR an die Klägerin gezahlt.
Der Kern des Rechtsstreits drehte sich um die Pflichtteilsansprüche der Klägerin, insbesondere bezüglich der Wertermittlung einer zum Nachlass gehörenden Immobilie, die als Gewerbebetrieb „L5 Hotel“ verpachtet war.
Die Klägerin forderte umfassende Auskunft und Vorlage aller relevanten Unterlagen zur Wertermittlung des Nachlasses.
Dazu gehören insbesondere Informationen über Immobilien, Gesellschaftsbeteiligungen, Forderungen und Verbindlichkeiten, unabhängig von deren internationaler Lage.
Die Klägerin verlangte zudem, dass diese Auskünfte in Anwesenheit eines Notars erstellt und der Nachlass vollständig erfasst wird.
Die Beklagte erkannte den Anspruch der Klägerin auf Auskunftserteilung an, was das Gericht dazu veranlasste, sie zur Vorlage eines detaillierten Nachlassverzeichnisses gemäß § 260 BGB zu verurteilen.
Darüber hinaus musste die Beklagte zur Wertermittlung der besagten Immobilie notwendige Unterlagen vorlegen und ein
Verkehrswertgutachten von einem qualifizierten Sachverständigen einholen und der Klägerin vorlegen.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.