LG Düsseldorf – Notarielles Nachlassverzeichnis

April 16, 2026
Testament letzter Wille

LG Düsseldorf – Notarielles Nachlassverzeichnis

LG Düsseldorf, Beschl. v. 19.7.2022 – 1 O 339/20

Das notarielle Nachlassverzeichnis: Was Sie über Ihre Rechte im Erbfall wissen müssen

Wenn ein geliebter Mensch stirbt, ist dies eine emotional schwere Zeit. Doch oft kommen zu der Trauer auch rechtliche Fragen hinzu. Das gilt besonders dann, wenn es um das Erbe und den sogenannten Pflichtteil geht. Wer enterbt wurde, hat gegenüber den Erben einen Anspruch auf einen Teil des Geldes. Um zu wissen, wie hoch dieser Betrag ist, muss man genau wissen, was alles zum Erbe gehört. Hierfür gibt es das notarielle Nachlassverzeichnis.

In einem aktuellen Beschluss hat das Landgericht Düsseldorf wichtige Punkte geklärt, wie so ein Verzeichnis aussehen muss und was man fordern darf. Dieser Text erklärt Ihnen die Entscheidung in einfacher Sprache.


Was ist ein notarielles Nachlassverzeichnis überhaupt?

Stellen Sie sich vor, Sie sind ein Pflichtteilsberechtigter. Sie wissen aber nicht genau, wie viel Geld auf den Konten liegt oder ob es Immobilien gibt. Der Erbe ist gesetzlich verpflichtet, Ihnen Auskunft zu geben. Normalerweise schreibt der Erbe diese Liste selbst. Weil man dem Erben aber nicht immer vertraut, erlaubt das Gesetz in § 2314 BGB, dass ein Notar diese Liste erstellt.

Ein Notar ist eine neutrale Person. Er bekleidet ein öffentliches Amt und ist dem Gesetz verpflichtet. Deshalb hat ein solches Verzeichnis eine höhere Richtigkeitsgewähr. Das bedeutet, man kann eher darauf vertrauen, dass die Angaben stimmen, als wenn der Erbe die Liste allein zu Hause schreibt.


Der Streitpunkt: Wie genau muss das Gericht dem Notar Anweisungen geben?

In dem Fall vor dem Landgericht Düsseldorf wollte eine Klägerin, dass das Gericht dem Notar ganz genau vorschreibt, was er alles prüfen muss. Die Liste der Forderungen war sehr lang und detailliert. Das Gericht sagte jedoch: Das ist nicht nötig.

Warum einfache Anträge ausreichen

Das Gericht stellte klar, dass es reicht, wenn man im Antrag einfach auf den Gesetzestext verweist. Man muss dem Notar nicht auf vielen Seiten erklären, wie er seinen Job zu machen hat. Da Notare die Befähigung zum Richteramt haben, wissen sie selbst am besten, welche Gesetze sie beachten müssen. Sie kennen den Unterschied zwischen dem, was zum Vermögen gehört (Aktiva), und den Schulden (Passiva).

Die Unabhängigkeit des Notars

Ein wichtiger Punkt ist, dass ein Gericht einem Notar keine direkten Befehle geben kann. Der Notar ist unabhängig. Wenn das Gericht in sein Urteil schreibt, dass der Notar „Auskunft nach dem Gesetz“ geben muss, dann reicht das völlig aus. Es wäre falsch, den Text des Urteils unnötig aufzublähen.

LG Düsseldorf – Notarielles Nachlassverzeichnis


Die Frage nach den Belegen: Kontoauszüge und Co.

Viele Menschen glauben, dass sie einen Anspruch darauf haben, alle Originalbelege zu sehen. Sie wollen jede Rechnung und jeden Kontoauszug der letzten Jahre kontrollieren. Hier setzt das Gericht jedoch klare Grenzen.

Keine allgemeine Pflicht zur Vorlage von Belegen

Es gibt im Gesetz keine allgemeine Pflicht, dass der Erbe dem Pflichtteilsberechtigten alle Belege zeigen muss. Nur in ganz besonderen Einzelfällen kann das anders sein – zum Beispiel, wenn es absolut notwendig ist, um den Wert eines Gegenstandes überhaupt berechnen zu können. Solange das nicht bewiesen ist, hat man kein Recht auf die Akteneinsicht in alle Unterlagen.

Der Schutz der Privatsphäre des Verstorbenen

Ein besonders wichtiger Aspekt ist das postmortale Persönlichkeitsrecht. Das klingt kompliziert, bedeutet aber einfach: Auch ein Verstorbener hat ein Recht auf Privatsphäre.

In dem Fall forderte die Klägerin die Kontoauszüge der letzten zehn Jahre. Das Gericht lehnte dies entschieden ab. Warum?

  • Auskunft muss über das Vermögen zum Zeitpunkt des Todes gegeben werden.
  • Wie sich das Vermögen über Jahre hinweg entwickelt hat, geht den Pflichtteilsberechtigten erst einmal nichts an.
  • Würde man alle Kontoauszüge offenlegen, würde man das gesamte Privatleben des Verstorbenen vor den Augen Dritter ausbreiten. Das wollte der Verstorbene oft gerade nicht, besonders wenn er die Person enterbt hat.

Wie bekommt man trotzdem die Wahrheit heraus?

Wenn man keine Belege sehen darf, wie kann man dann sicher sein, dass der Erbe nicht lügt? Das Gesetz sieht hier zwei andere Sicherheitsstufen vor:

  1. Die Arbeit des Notars: Der Notar muss eigenständig ermitteln. Er verlässt sich nicht nur auf das, was der Erbe sagt. Er fragt bei Banken nach und prüft Unterlagen. Das bietet bereits einen hohen Schutz.
  2. Die eidesstattliche Versicherung: Wenn man immer noch zweifelt, kann man verlangen, dass der Erbe an Eides statt versichert, dass die Angaben nach bestem Wissen so vollständig wie möglich sind. Lügt der Erbe hierbei, macht er sich strafbar. Das ist eine sehr ernste Konsequenz, die die meisten Menschen vor falschen Angaben zurückschrecken lässt.

Was passiert, wenn der Erbe oder der Notar nicht mitarbeiten?

Manchmal hakt es bei der Erstellung des Verzeichnisses. Hier gibt es zwei Wege:

  • Gegen den Erben: Wenn der Erbe dem Notar keine Informationen gibt, kann das Gericht den Erben mit einem Zwangsgeld dazu zwingen.
  • Gegen den Notar: Wenn der Notar seine Pflichten verletzt, kann man eine sogenannte Notarbeschwerde einlegen.

Das Gericht in Düsseldorf betonte, dass diese Wege ausreichen. Man muss deshalb nicht schon im ersten Urteil jedes kleine Detail festlegen.


Zusammenfassung für Sie

Wenn Sie Ihren Pflichtteil fordern, haben Sie ein Recht auf ein notarielles Verzeichnis. Aber Sie haben kein Recht darauf, das gesamte Leben des Verstorbenen der letzten zehn Jahre zu durchleuchten. Das Gericht schützt hier die Würde des Verstorbenen. Verlassen Sie sich auf die gesetzlichen Mechanismen und die professionelle Arbeit des Notars.

Rechtliche Streitigkeiten im Erbrecht sind oft kompliziert und emotional belastend. Es ist wichtig, hier einen kühlen Kopf zu bewahren und sich auf Experten zu verlassen, die Ihre Interessen vertreten, ohne die rechtlichen Grenzen zu überschreiten.

Für eine umfassende Beratung und Unterstützung in Ihrem Erbfall sollten Sie mit der Anwalts- und Notarkanzlei Krau Kontakt aufnehmen.

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