LG Halle 1 O 45/23 mündlicher Erlassvertrag über Pflichtteil
Urteil vom 20.09.2024
Sachverhalt:
Der Kläger zu 1., ein Nachlassinsolvenzverwalter, und der Kläger zu 2., ein Nachlasspfleger, machten im Wege der Stufenklage Pflichtteilsansprüche gegen die Beklagte als Erbin geltend.
Der Pflichtteilsanspruch entstand aus dem Nachlass des Vaters des Schuldners, der mit der Beklagten ein gemeinschaftliches Testament errichtet hatte.
Der Schuldner selbst hatte den Pflichtteilsanspruch zu Lebzeiten nicht geltend gemacht.
Die Beklagte behauptete, der Schuldner habe zu Lebzeiten mündlich auf seinen Pflichtteil verzichtet.
Entscheidungsgründe:
Tenor:
Detaillierte Erläuterung des Urteils:
Das Urteil des Landgerichts Halle (Saale) befasst sich mit der komplexen Frage der Geltendmachung eines Pflichtteilsanspruchs
durch den Nachlassinsolvenzverwalter, wenn der Schuldner zu Lebzeiten auf diesen verzichtet hat.
Zentrale Punkte des Urteils:
Bedeutung des Urteils:
Das Urteil verdeutlicht die rechtlichen Besonderheiten bei der Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen im Insolvenzverfahren.
Es zeigt auf, dass ein mündlicher Verzicht auf den Pflichtteil auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens wirksam sein kann, solange die Voraussetzungen des § 852 ZPO noch nicht erfüllt sind.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.