LG Kaiserslautern 3 O 291/23 Versicherung Richtigkeit + Vollständigkeit Nachlassverzeichnis an Eides statt
Gegenstand des Rechtsstreits:
Der Kläger, vertreten von der Kanzlei Krau Rechtsanwälte, ist enterbt und verlangt von seinem Bruder, dem Beklagten als Miterben nach ihrer verstorbenen Mutter,
die Versicherung der Richtigkeit und Vollständigkeit eines Nachlassverzeichnisses an Eides statt.
Hintergrund:
Nach dem Tod der Mutter im Januar 2022 forderte der Kläger den Beklagten mehrfach zur Vorlage eines Nachlassverzeichnisses auf.
Der Beklagte reichte zunächst den Erbschaftssteuerbescheid ein, erstellte dann aber ein Nachlassverzeichnis, das er mehrfach korrigierte und ergänzte.
Der Kläger zweifelte die Richtigkeit und Vollständigkeit des Verzeichnisses an, insbesondere hinsichtlich der Bewertung eines Hausgrundstücks und möglicher Vermögenswerte in Frankreich.
Er vermutete zudem, dass der Beklagte Zuwendungen an ihren behinderten Bruder verschwiegen hatte.
Kernaussagen des Urteils:
Weitere Anträge des Klägers:
Der Kläger hatte hilfsweise weitere Anträge gestellt, die jedoch nicht entschieden wurden, da sie unter der Bedingung des Unterliegens mit dem Hauptantrag gestellt worden waren.
Diese Anträge umfassen:
Entscheidung über die Kosten:
Das Gericht traf keine Kostenentscheidung, da die Stufenklage noch anhängig ist.
Vorläufige Vollstreckbarkeit:
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 2.000,00 Euro vorläufig vollstreckbar.
Zusammenfassend lässt sich sagen:
Das Landgericht Kaiserslautern gab dem Kläger Recht und verpflichtete den Beklagten, die Richtigkeit und Vollständigkeit des Nachlassverzeichnisses an Eides statt zu versichern.
Das Gericht sah den Verdacht mangelnder Sorgfalt des Beklagten als begründet an, da er einen deutlich niedrigeren Wert für ein Hausgrundstück angegeben hatte, als ihm bekannt war.
Die weiteren Vorwürfe des Klägers wurden nicht geprüft, da der Verdacht mangelnder Sorgfalt bereits durch die fehlerhafte Bewertung des Grundstücks begründet war.
Die weiteren Anträge des Klägers wurden nicht entschieden, da sie unter der Bedingung des Unterliegens mit dem Hauptantrag gestellt worden waren.
Zusätzliche Anmerkungen:
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.