LG Köln 36 O 261/20 – Vergütung Testamentsvollstreckung

März 21, 2022

LG Köln 36 O 261/20 – Vergütung Testamentsvollstreckung – Urteil vom 16.12.2021

Zusammenfassung RA und Notar Krau

Kernaussage:

Ein Testamentsvollstrecker kann seine Vergütung erst nach Beendigung seines Amtes und ordnungsgemäßer Rechnungslegung verlangen.

Die Berechnung muss den Vorgaben des Erblassers entsprechen, sofern diese nicht unangemessen sind.

Die Erstellung von Erbschaftssteuererklärungen kann separat vergütet werden.

Sachverhalt:

Der Kläger, ein Testamentsvollstrecker, verlangte von den Erben Vergütung für seine Tätigkeit und die Erstellung von Erbschaftssteuererklärungen.

Die Erblasserin hatte im Testament festgelegt, dass die Vergütung nach der Tabelle des Notars Eckelkemper zu berechnen sei.

LG Köln 36 O 261/20 – Vergütung Testamentsvollstreckung

Der Kläger berechnete sie jedoch nach der Rheinischen Tabelle und forderte zusätzlich Vergütung für die Steuererklärungen.

Entscheidung:

Das Gericht entschied, dass der Kläger keinen Anspruch auf die Feststellung der Vergütung hat, da diese noch nicht fällig ist.

Auch der hilfsweise Leistungsantrag wurde abgelehnt, da die Vergütung nicht nach den Vorgaben der Erblasserin berechnet wurde

und eine ordnungsgemäße Rechnungslegung und ein Auseinandersetzungsplan fehlten.

Die Ansprüche auf Begleichung der Steuerberatervergütung wurden jedoch anerkannt, da diese Leistung erbracht und in Anspruch genommen wurde.

Gründe:

LG Köln 36 O 261/20 – Vergütung Testamentsvollstreckung

  • Feststellungsinteresse: Ein Feststellungsantrag ist unzulässig, wenn eine Leistungsklage möglich ist.
  • Fälligkeit der Vergütung: Die Vergütung wird erst mit Beendigung des Amtes und ordnungsgemäßer Rechnungslegung fällig. Beides lag hier nicht vor.
  • Berechnung der Vergütung: Die Vergütung muss nach den Vorgaben der Erblasserin berechnet werden, sofern diese nicht unangemessen sind. Der Kläger konnte keine Ausnahmetatbestände darlegen.
  • Vergütung für Steuererklärungen: Die Erstellung von Erbschaftssteuererklärungen kann separat vergütet werden, da sie nicht zur Testamentsvollstreckung gehört und die Erben die Leistung in Anspruch genommen haben.

Fazit:

Das Urteil verdeutlicht, dass Testamentsvollstrecker ihre Vergütung erst nach Abschluss ihrer Tätigkeit und ordnungsgemäßer Rechnungslegung verlangen können.

Die Berechnung muss den Vorgaben des Erblassers entsprechen, es sei denn, diese sind unangemessen.

Die Erstellung von Erbschaftssteuererklärungen kann separat vergütet werden.

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Letzte Beiträge

Ausschlagungsfrist Kenntnis des Betreuers dem Erben zuzurechnen

Ausschlagungsfrist Kenntnis des Betreuers dem Erben zuzurechnen

Februar 9, 2025
Ausschlagungsfrist Kenntnis des Betreuers dem Erben zuzurechnenBeschluss OLG Celle vom 02.12.2024 (6 W 142/24) zum ErbscheinsverfahrenRA u…
Nachweis Errichtung Testament

Nachweis Errichtung Testament

Februar 9, 2025
Nachweis Errichtung TestamentOLG Brandenburg Beschluss vom 28.11.2024 – 3 W 131/24RA und Notar KrauIn dem vorliegenden Beschluss des O…
Akteneinsichtsrecht nicht beteiligter Dritter im Erbscheinsverfahren

Akteneinsichtsrecht nicht beteiligter Dritter im Erbscheinsverfahren

Februar 9, 2025
Akteneinsichtsrecht nicht beteiligter Dritter im ErbscheinsverfahrenBeschluss OLG Brandenburg vom 30.12.2024 – 11 VA 3/24RA und Notar Krau…