LG Landshut 75 O 1849/20

Dezember 1, 2024

LG Landshut 75 O 1849/20

Endurteil vom 08.10.2021

RA und Notar Krau

Sachverhalt:

Der Kläger verklagte die Beklagten auf Erstattung von Verlusten aus Online-Sportwetten in Höhe von 46.309,30 €,

die er im Zeitraum von März 2017 bis Juni 2018 über die Internetdomain der Beklagten zu 2) erlitten hatte.

Die Beklagte zu 2) verfügte über keine behördliche Erlaubnis nach dem Glücksspielstaatsvertrag 2012.

Der Kläger argumentierte, dass die Wettspielverträge nichtig seien, da sie gegen § 4 Abs. 4 des Glücksspielstaatsvertrages 2012 verstießen.

Die Beklagte zu 1) wurde als vermeintliche Rechtsnachfolgerin der Beklagten zu 2) in den Prozess einbezogen.

LG Landshut 75 O 1849/20

Entscheidung des Gerichts:

Das Landgericht Landshut gab der Klage gegen die Beklagte zu 2) statt, wies sie jedoch gegen die Beklagte zu 1) ab.

Zuständigkeit:

Das Gericht bejahte seine internationale Zuständigkeit gemäß Art. 17 Abs. 1 lit. c), 18 Abs. 1 Alt. 2 EuGVVO,

da die Beklagte zu 2) ihre gewerbliche Tätigkeit mit der deutschsprachigen Internetdomain auf Deutschland ausgerichtet hatte

und der Kläger die Wettspielverträge als Verbraucher abgeschlossen hatte.

Passivlegitimation:

Die Klage gegen die Beklagte zu 1) wurde abgewiesen, da diese nicht Vertragspartnerin des Klägers war und eine Haftung aufgrund von Firmenfortführung oder Rechtsscheinhaftung nicht in Betracht kam.

LG Landshut 75 O 1849/20

Begründetheit der Klage gegen die Beklagte zu 2):

Das Gericht stellte fest, dass die Wettspielverträge zwischen dem Kläger und der Beklagten zu 2) gemäß § 134 BGB nichtig waren,

da sie gegen das Verbot des Veranstalters und der Vermittlung öffentlicher Glücksspiele im Internet gemäß § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag 2012 verstießen.

Europarechtliche Aspekte:

Das Gericht wies die Argumentation der Beklagten zurück, dass das Verbot des Online-Glücksspiels gegen die europarechtliche Niederlassungsfreiheit verstoße.

Es bezog sich dabei auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und des Bundesverwaltungsgerichts,

wonach das Verbot mit dem EU-Recht vereinbar sei, solange das Konzessionsverfahren für private Anbieter europarechtskonform ausgestaltet ist.

Kondiktion:

Dem Kläger stand ein Anspruch auf Rückzahlung der erlittenen Verluste gemäß §§ 812 Abs. 1 S. 1, 818 Abs. 1, 2 BGB zu.

Die Voraussetzungen für einen Kondiktionsschluss nach §§ 814, 817 S. 2, 242 BGB lagen nicht vor, da der Kläger nicht wusste, dass die von der Beklagten zu 2) veranstalteten Online-Sportwetten illegal waren.

Fazit:

LG Landshut 75 O 1849/20

Das Urteil verdeutlicht die rechtlichen Konsequenzen der Teilnahme an illegalen Online-Glücksspielen. Anbieter,

die ohne die erforderliche Erlaubnis tätig werden, müssen mit der Rückzahlung der Spielverluste rechnen.

Spieler sollten sich der Legalität der Angebote vergewissern, bevor sie an Online-Glücksspielen teilnehmen.

Zusätzliche Hinweise:

  • Das Urteil ist rechtskräftig.
  • Die Kostenentscheidung erfolgte nach der Baumbach’schen Formel.
  • Die vorläufige Vollstreckbarkeit wurde geregelt.
  • Der Streitwert wurde auf 46.309,30 € festgesetzt.

Wichtige rechtliche Aspekte:

  • Verbot des Online-Glücksspiels: Das Urteil bestätigt die Gültigkeit des Verbots von Online-Glücksspielen in Deutschland gemäß § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag 2012.
  • Europarechtliche Konformität: Das Gericht stellt klar, dass das Verbot mit der europarechtlichen Niederlassungsfreiheit vereinbar ist, solange das Konzessionsverfahren für private Anbieter europarechtskonform ausgestaltet ist.
  • Kondiktion: Spieler haben grundsätzlich einen Anspruch auf Rückzahlung ihrer Verluste aus illegalen Online-Glücksspielen.
  • Kenntnis der Illegalität: Ein Kondiktionsschluss ist nur möglich, wenn der Spieler die Illegalität der Glücksspiele nicht kannte.

Praktische Bedeutung:

Das Urteil hat eine erhebliche praktische Bedeutung für Anbieter und Spieler von Online-Glücksspielen.

Anbieter müssen sicherstellen, dass sie über die erforderliche Erlaubnis verfügen, um nicht mit Rückzahlungsansprüchen konfrontiert zu werden.

Spieler sollten sich vor der Teilnahme an Online-Glücksspielen über die Legalität der Angebote informieren.

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

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