LG Limburg 4 O 238/22 Erbauseinandersetzung
Urteil vom 21.07.2023
Das Landgericht Limburg a. d. Lahn hat über eine Erbauseinandersetzung zwischen der Klägerin und ihren Stieftöchtern entschieden.
Die Klägerin wurde vertreten von der Kanzlei Krau Rechtsanwälte.
Hintergrund des Rechtsstreits:
Die Parteien sind Miterben nach dem 2020 verstorbenen Erblasser.
Streitpunkt war die Aufteilung des Nachlasses, insbesondere die Guthaben auf zwei Konten des Erblassers.
Die Klägerin, Ehefrau des Erblassers, beanspruchte die Hälfte der Guthaben für sich, da sie angeblich aus ihren Einkünften stammten und gemeinsam als Altersvorsorge gedacht waren.
Die Beklagten, Töchter des Erblassers, vertraten die Ansicht, dass die Guthaben vollständig zum Nachlass gehören.
Wesentliche Punkte des Urteils:
Konsequenzen des Urteils:
Das Urteil hat zur Folge, dass die Guthaben auf den Konten des Erblassers zur Hälfte dem Nachlass und zur Hälfte der Klägerin zustehen.
Die Beklagten haben keinen Anspruch auf weitere Zahlungen aus dem Nachlass.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Landgericht Limburg a. d. Lahn in seinem Urteil die Rechte der Klägerin als Ehefrau und Miterbin gestärkt hat.
Es hat anerkannt, dass sie durch ihre Arbeit wesentlich zum Aufbau des gemeinsamen Vermögens beigetragen hat und ihr daher ein Anteil an den strittigen Kontoguthaben zusteht.
Zusätzliche Informationen:
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.