LG Mainz Beschluss 23.2.2017 – 8 T 25/17 – Einsichtsrecht eines Pflichtteilsberechtigten in die Betreuungsakten des Erblassers
Die Antragsteller, Pflichtteilsberechtigte des verstorbenen Betroffenen, beantragten beim Amtsgericht Mainz Einsicht in die Betreuungsakten des Verstorbenen.
Sie wollten sich über dessen Vermögensverhältnisse informieren, um die Höhe ihrer Pflichtteilsansprüche zu ermitteln.
Das Amtsgericht lehnte den Antrag ab.
Die Antragsteller legten Beschwerde beim Landgericht Mainz ein.
Rechtliche Würdigung:
Das Landgericht Mainz gab der Beschwerde statt und gewährte den Antragstellern Einsicht in die Betreuungsakten,
soweit diese Berichte der Betreuerin über die Vermögensverhältnisse des Betroffenen sowie nach Anordnung der Betreuung geschlossene Immobilienkaufverträge enthalten.
Begründung:
Bedeutung der Entscheidung:
Der Beschluss des Landgerichts Mainz stärkt die Rechte von Pflichtteilsberechtigten. Er stellt klar, dass ihnen zur Ermittlung ihrer Pflichtteilsansprüche auch Akteneinsicht in Betreuungsakten zustehen kann.
Zusätzliche Informationen:
Fazit:
Der Beschluss des Landgerichts Mainz ist ein wichtiger Beitrag zur Rechtsprechung im Bereich des Pflichtteilsrechts und der Akteneinsicht.
Er verdeutlicht, dass Pflichtteilsberechtigte zur Wahrung ihrer Rechte auch auf Informationen aus Betreuungsakten zugreifen können.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.