LG Regensburg 45 O 1022/22 – Online-Glücksspiel

November 24, 2024

LG Regensburg 45 O 1022/22 – Online-Glücksspiel

RA und Notar Krau

Das Landgericht Regensburg hat in seinem Urteil vom 17.11.2023 entschieden, dass eine Spielerin, die auf einer unerlaubt betriebenen

Online-Glücksspielplattform Geld verloren hat, die verlorenen Einsätze zurückfordern kann.

Sachverhalt:

Die Klägerin hatte die Ansprüche einer Spielerin auf Rückzahlung von Verlusten aus Online-Glücksspielen abgetreten bekommen.

Die Beklagte war eine in Gibraltar ansässige Gesellschaft, die eine Online-Glücksspielplattform in Deutschland betrieb, ohne über eine deutsche Glücksspiellizenz zu verfügen.

Die Spielerin hatte über die deutschsprachige Plattform der Beklagten an Online-Casinospielen teilgenommen und dabei einen erheblichen Geldbetrag verloren.

Entscheidung des Gerichts:

LG Regensburg 45 O 1022/22 – Online-Glücksspiel

Das Landgericht Regensburg gab der Klage statt und verurteilte die Beklagte zur Rückzahlung der verlorenen Einsätze.

Begründung:

  • Zuständigkeit: Das Gericht bejahte seine internationale Zuständigkeit gemäß § 32 ZPO, da die Beklagte durch den Betrieb der unerlaubten Online-Glücksspielplattform in Deutschland eine unerlaubte Handlung begangen hatte.
  • Anwendbares Recht: Auf die Spielverträge fand deutsches Recht Anwendung, da die Spielerin ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hatte und von dort aus an den Online-Glücksspielen teilgenommen hatte.
  • Aktivlegitimation: Die Klägerin war aktivlegitimiert, da die Abtretung der Ansprüche wirksam war.
  • Schutzgesetzverletzung: Die Beklagte hatte gegen den Glücksspielstaatsvertrag verstoßen, indem sie Online-Glücksspiele ohne deutsche Lizenz anbot. Der Glücksspielstaatsvertrag ist ein Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB, da er auch dem Schutz der Spieler vor den Gefahren des Glücksspiels dient.
  • Schaden: Der Klägerin war durch die Schutzgesetzverletzung ein Schaden in Höhe der verlorenen Einsätze entstanden.
  • Kein Mitverschulden: Ein Mitverschulden der Spielerin war nicht anzurechnen.
  • Kein Rechtsmissbrauch: Die Geltendmachung des Rückforderungsanspruchs war nicht rechtsmissbräuchlich.

LG Regensburg 45 O 1022/22 – Online-Glücksspiel

Fazit:

Das Urteil des Landgerichts Regensburg bestätigt die Rechtsprechung anderer Gerichte, wonach Spieler, die an unerlaubten Online-Glücksspielen teilnehmen, die verlorenen Einsätze zurückfordern können.

Wichtig:

  • Die Teilnahme an unerlaubten Online-Glücksspielen ist mit erheblichen rechtlichen Risiken verbunden.
  • Spieler sollten sich vor der Teilnahme an Online-Glücksspielen vergewissern, ob der Anbieter über eine gültige deutsche Glücksspiellizenz verfügt.

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

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