LG Schweinfurt 22 O 114/23 – Online-Glücksspiel

November 24, 2024

LG Schweinfurt 22 O 114/23 – Online-Glücksspiel

RA und Notar Krau

Das Landgericht Schweinfurt hat in seinem Urteil vom 15.01.2024 entschieden, dass ein Spieler, der an unerlaubten Online-Glücksspielen teilnimmt, die verlorenen Einsätze zurückfordern kann.

Sachverhalt:

Die Klägerin hatte von einem Spieler die Ansprüche auf Rückzahlung von Verlusten aus Online-Glücksspielen abgetreten bekommen.

Die Beklagte war eine in Malta ansässige Anbieterin von Online-Glücksspielen, die im streitgegenständlichen Zeitraum nicht über eine deutsche Glücksspiellizenz verfügte.

Der Spieler hatte über die deutschsprachige Internetdomain der Beklagten an Online-Casinospielen teilgenommen und dabei einen erheblichen Geldbetrag verloren.

Entscheidung des Gerichts:

LG Schweinfurt 22 O 114/23 – Online-Glücksspiel

Das Landgericht Schweinfurt gab der Klage statt und verurteilte die Beklagte zur Rückzahlung der verlorenen Einsätze.

Begründung:

  • Anwendbares Recht: Auf das Rechtsverhältnis fand deutsches Recht Anwendung, da der Spieler seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hatte und als Verbraucher an den Online-Glücksspielen teilgenommen hatte.
  • Nichtigkeit der Spielverträge: Die zwischen dem Spieler und der Beklagten geschlossenen Spielverträge waren nichtig, da die Beklagte gegen den Glücksspielstaatsvertrag verstoßen hatte, indem sie Online-Glücksspiele ohne deutsche Lizenz anbot.
  • Rückforderungsanspruch: Der Spieler hatte einen Anspruch auf Rückzahlung der verlorenen Einsätze aus ungerechtfertigter Bereicherung.
  • Kein Kondiktionsausschluss: Ein Ausschluss des Rückforderungsanspruchs nach § 817 S. 2 BGB lag nicht vor, da die Beklagte nicht nachweisen konnte, dass der Spieler vorsätzlich oder leichtfertig gegen das Glücksspielverbot verstoßen hatte.
  • Keine Verjährung: Die Ansprüche des Spielers waren nicht verjährt, da er erst im Januar 2023 von der Illegalität der Online-Glücksspiele erfahren hatte.

Besonderheiten:

LG Schweinfurt 22 O 114/23 – Online-Glücksspiel

  • Abtretung der Ansprüche: Das Gericht erkannte die Abtretung der Ansprüche vom Spieler an die Klägerin an.
  • Keine Entreicherung: Die Beklagte konnte sich nicht auf Entreicherung berufen, da sie die Spielverluste nicht an andere Spieler weitergeleitet hatte.
  • Kein Anspruch aus cic: Die Beklagte hatte keinen Anspruch gegen den Spieler aus culpa in contrahendo, da die entsprechende Klausel in der Endnutzer-Lizenzvereinbarung unwirksam war.

Fazit:

Das Urteil des Landgerichts Schweinfurt stärkt die Rechte von Spielern, die an unerlaubten Online-Glücksspielen teilnehmen.

Es zeigt, dass die Anbieter solcher Spiele die verlorenen Einsätze zurückzahlen müssen, wenn sie die Spiele ohne die erforderliche deutsche Lizenz anbieten.

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

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