LG Stuttgart 49 O48/22 – Ansprüche nach Beendigung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
Der Kläger und die Beklagte lebten in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft.
Die Beklagte erbte erhebliche Vermögenswerte.
Der Kläger war als Geschäftsführer im Hotel der Beklagten angestellt und erhielt dafür ein Gehalt.
Er behauptet, er habe über die Geschäftsführertätigkeit hinaus weitere Leistungen für die Beklagte erbracht und verlangt dafür nach Beendigung der Lebensgemeinschaft einen Ausgleich.
Kernaussagen des Gerichts:
Begründung:
Entscheidung:
Die Klage wurde abgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Detaillierte Erläuterungen:
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das LG Stuttgart in seinem Urteil vom 19.04.2023 die Voraussetzungen für
Ausgleichsansprüche nach Beendigung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft klargestellt hat.
Die Entscheidung zeigt, dass die Anforderungen an die Annahme eines Gesellschaftsverhältnisses oder einer Zweckabrede hoch sind
und dass ein Ausgleich nach den Grundsätzen über den Wegfall der Geschäftsgrundlage nur in Ausnahmefällen in Betracht kommt.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.