LG Frankenthal 4 O 47/21 – Notarhaftung Ehevertrag und Pflichtteilsverzicht
Kernaussage:
Ein Notar haftet nicht für Schäden, die einem Mandanten entstehen, weil sich die Rechtsprechung nach Abschluss eines Ehevertrags geändert hat.
Die Beratungspflicht des Notars bezieht sich auf die zum Zeitpunkt der Beurkundung geltende Rechtslage.
Hintergrund:
Der Kläger schloss 1991 mit seiner damaligen Lebensgefährtin einen Ehevertrag, der einen umfassenden Verzicht auf Versorgungs- und Unterhaltsansprüche sowie Pflichtteilsansprüche vorsah.
Der Vertrag wurde auf Anraten des beklagten Notars geschlossen, um das Vermögen des Klägers, insbesondere seinen landwirtschaftlichen Betrieb, zu schützen.
Die Ehe wurde 2019 geschieden. Im Scheidungsverfahren stellte sich heraus, dass der Ehevertrag aufgrund der geänderten Rechtsprechung möglicherweise sittenwidrig war.
Der Kläger zahlte seiner Ex-Frau eine Abfindung und verlangte nun Schadensersatz vom Notar.
Entscheidung des Gerichts:
Fazit:
Notare haften nicht für Schäden, die durch eine nachträgliche Änderung der Rechtsprechung entstehen.
Ihre Beratungspflicht beschränkt sich auf die zum Zeitpunkt der Beurkundung geltende Rechtslage.
Die Kernbereichslehre des Bundesgerichtshofs (BGH) bezieht sich auf die Wirksamkeitskontrolle von Eheverträgen und besagt,
dass es bestimmte Kernbereiche gibt, die leichter oder schwerer abweichend vom Gesetz vertraglich geregelt werden können.
Rangfolge der Kernbereiche:
Grundsätze:
Prüfung der Wirksamkeit:
Folgen einer Unwirksamkeit:
Bedeutung der Kernbereichslehre:
Die Kernbereichslehre dient dem Schutz des schwächeren Ehegatten und soll verhindern, dass dieser durch einen Ehevertrag unangemessen benachteiligt wird.
Sie gewährleistet eine ausgewogene Berücksichtigung der Interessen beider Ehegatten.
Hinweis:
Die Kernbereichslehre ist in ständiger Entwicklung und wird vom BGH immer wieder weiterentwickelt und konkretisiert.
Es ist daher ratsam, sich bei der Gestaltung von Eheverträgen anwaltlich beraten zu lassen.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.