Löschung bedingtes Vorkaufsrecht – Unrichtigkeit des Grundbuchs nachgewiesen – OLG München 34 Wx 241/11
Inhaltsverzeichnis RA und Notar Krau:
Das Oberlandesgericht München (OLG München) hatte über die Löschung eines bedingten Vorkaufsrechts zu entscheiden.
Sachverhalt:
Eine Eigentümerin hatte ihrem Bruder ein Vorkaufsrecht an einem Grundstück eingeräumt.
Dieses Vorkaufsrecht wurde später gelöscht.
Gleichzeitig wurde ein bedingtes Vorkaufsrecht für zwei weitere Geschwister der Eigentümerin eingetragen, das für den Fall bestellt wurde, dass der Bruder sein Vorkaufsrecht nicht ausüben würde.
Die Eigentümerin verkaufte das Grundstück an ihren Bruder.
Dieser beantragte nun die Löschung des bedingten Vorkaufsrechts.
Das Grundbuchamt verlangte hierfür die Bewilligung der berechtigten Geschwister.
Entscheidung:
Das OLG München hob die Zwischenverfügung des Grundbuchamts auf.
Es entschied, dass das bedingte Vorkaufsrecht erloschen ist und ohne Bewilligung der berechtigten Geschwister gelöscht werden kann.
Begründung:
Fazit:
Die Entscheidung des OLG München verdeutlicht, dass ein bedingtes Vorkaufsrecht erlischt, wenn die Bedingung für sein Entstehen nicht eintritt.
In diesem Fall war die Bedingung an die Nichtausübung eines anderen Vorkaufsrechts geknüpft.
Da dieses Vorkaufsrecht durch den Kauf des Grundstücks erloschen ist, ist auch das bedingte Vorkaufsrecht erloschen.
Zusatzinformationen:
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.