Löschung Nacherbenvermerk aufgrund Löschungsbewilligung vor Eintritt Nacherbfolge
OLG Düsseldorf I 3 Wx 171/13
Kernaussage:
Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat entschieden, dass die Löschung eines Nacherbenvermerks im Grundbuch vor Eintritt
der Nacherbfolge die Bewilligung aller Nacherben und Ersatznacherben erfordert.
Sind Ersatznacherben unbekannt, ist für diese ein Pfleger zu bestellen, der die Löschung bewilligen kann.
Sachverhalt:
Die Beteiligte war als Vorerbin im Grundbuch eingetragen. Nacherben sollten ihre Abkömmlinge sein.
Die Beteiligte verkaufte das Grundstück mit Zustimmung ihrer Tochter, die als einziges Kind und damit als Nacherbin die Löschung des Nacherbenvermerks bewilligte.
Das Amtsgericht lehnte die Löschung ab, da auch die Enkelkinder der Beteiligten als Ersatznacherben die Löschung bewilligen müssten.
Entscheidungsgründe:
Das OLG Düsseldorf bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts.
Löschungsbewilligung:
Die Löschung des Nacherbenvermerks erfordere die Bewilligung aller Nacherben und Ersatznacherben.
Da in diesem Fall auch die Enkelkinder der Beteiligten als Ersatznacherben anzusehen seien, sei deren Bewilligung erforderlich.
Pflegerbestellung:
Da die Enkelkinder unbekannt seien, sei für diese ein Pfleger zu bestellen, der die Löschung bewilligen könne.
Dies ergebe sich aus dem Schutz des Nacherbenvermerks, der auch für Ersatznacherben gelte.
Veräußerung mit Zustimmung:
Das OLG wies darauf hin, dass ein Grundstück endgültig aus der Nacherbschaft ausscheiden kann, wenn der Vorerbe es mit Zustimmung des Nacherben veräußert.
In diesem Fall sei die Zustimmung eines Ersatznacherben nicht erforderlich.
Im vorliegenden Fall sei die Löschung aber nur auf die Bewilligung gestützt worden.
Zusammenfassung der wichtigsten Punkte:
Praxisrelevanz:
Die Entscheidung des OLG Düsseldorf ist von Bedeutung für die Praxis der Grundbuchämter.
Sie verdeutlicht die Anforderungen an die Löschung eines Nacherbenvermerks und die Notwendigkeit der Bewilligung aller Nacherben und Ersatznacherben.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.