Löschung Nacherbenvermerk im Grundbuch
OLG Hamm I-15 W 190/10
RA und Notar Krau
Der Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm vom 14. April 2010 befasst sich mit der Frage, wann ein Nacherbenvermerk im Grundbuch unrichtig wird und gelöscht werden kann.
Der Fall:
Ein Beteiligter beantragte die Löschung eines Nacherbenvermerks im Grundbuch, da dieser seiner Ansicht nach infolge Zeitablaufs unrichtig geworden sei.
Das Grundbuchamt wies den Antrag zurück.
Die Entscheidung des Gerichts:
Das OLG Hamm hob die Entscheidung des Grundbuchamts auf und verwies die Sache zurück.
Das Grundbuchamt hatte die Wirksamkeit der Nacherbeneinsetzung nur insoweit geprüft, als es um die Einsetzung des ersten Nacherben ging.
Es hatte nicht berücksichtigt, dass auch die Einsetzung eines weiteren Nacherben (Nachnacherbe) zu prüfen war.
Zentrale Punkte des Beschlusses:
Bedeutung des Beschlusses:
Der Beschluss verdeutlicht, dass bei der Prüfung der Unrichtigkeit eines Nacherbenvermerks alle möglichen Nacherbfälle zu berücksichtigen sind.
Insbesondere bei einer gestaffelten Nacherbfolge ist zu prüfen, ob die Frist des Paragraf 2109 BGB für alle Nacherben abgelaufen ist.
Der Beschluss hat damit große praktische Bedeutung für die Löschung von Nacherbenvermerken im Grundbuch.
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