Lohnfortzahlung bei aufeinanderfolgenden Krankheiten

Januar 30, 2026

Lohnfortzahlung bei aufeinanderfolgenden Krankheiten

Gericht: Thüringer Landesarbeitsgericht 5. Kammer
Entscheidungsdatum: 16.12.2025
Aktenzeichen: 5 Sa 154/23
ECLI: ECLI:DE:LAGTH:2025:1216.5SA154.23.00
Dokumenttyp: Urteil

In diesem Text erfahren Sie alles Wichtige über eine Entscheidung des Thüringer Landesarbeitsgerichts (Aktenzeichen: 5 Sa 154/23) vom 16. Dezember 2025. Es geht um die Frage, wann ein Arbeitgeber länger als sechs Wochen Lohn im Krankheitsfall zahlen muss.

Dieses Thema ist für Sie besonders interessant, wenn Sie kurz nacheinander wegen verschiedener Krankheiten ausfallen. Das Gericht hat hier klargestellt, dass die Sechs-Wochen-Frist nicht einfach bei jeder neuen Diagnose von vorne beginnt.


Der Hintergrund: Was war passiert?

Ein Mann war im Frühjahr 2022 als Monteur angestellt. Er befand sich noch in der Probezeit. Kurz nach Arbeitsbeginn passierte ein Missgeschick: Er erlitt einen Arbeitsunfall. Wegen Problemen mit seinem Knie konnte er mehrere Wochen lang nicht arbeiten.

Die erste Phase der Krankheit

Sein Arzt schrieb ihn vom 2. März bis zum 18. April 2022 krank. Das war genau die Zeit bis zum Ostermontag. In dieser Zeit zahlte der Arbeitgeber den Lohn ganz normal weiter. Das ist gesetzlich so geregelt: Wer krank ist, bekommt für bis zu sechs Wochen weiterhin sein Geld vom Chef.

Die Kündigung und die neue Diagnose

Noch während er wegen seines Knies zu Hause war, kündigte der Mann seinen Job selbst zum 30. April. Kurz vor Ende der ersten Krankschreibung meldete er sich erneut beim Arbeitgeber. Er sagte, er habe am 19. April (der Dienstag nach Ostern) einen weiteren Arzttermin.

An diesem Dienstag stellte der Arzt eine neue Bescheinigung aus. Diesmal ging es nicht mehr um das Knie, sondern um Rückenschmerzen. Diese neue Krankschreibung sollte bis zum Ende seines Arbeitsverhältnisses am 30. April gelten.


Der Streitpunkt: Muss der Chef erneut zahlen?

Der Arbeitnehmer verlangte nun für die Zeit vom 19. April bis zum 30. April weiteres Geld. Er argumentierte so: Die Knieverletzung war vorbei, und die Rückenschmerzen waren eine völlig neue Sache. Deshalb müsse die Sechs-Wochen-Frist für die Lohnfortzahlung neu beginnen.

Der Arbeitgeber sah das anders. Er weigerte sich zu zahlen. Seine Begründung war: Es gab keine Lücke zwischen den Krankheiten. Der Mann war durchgehend arbeitsunfähig. Deshalb sei der maximale Zeitraum von sechs Wochen bereits abgelaufen.


Was bedeutet die „Einheit des Verhinderungsfalls“?

Das Gericht musste entscheiden, ob hier ein sogenannter „einheitlicher Verhinderungsfall“ vorlag. Dieser Begriff ist für Sie wichtig, um das Urteil zu verstehen.

Die Regelung bei zeitlicher Überschneidung

Wenn Sie krank sind und währenddessen eine neue, andere Krankheit hinzukommt, verlängert das nicht Ihren Anspruch auf Lohnfortzahlung. Die sechs Wochen werden nur einmal gewährt. Das gilt auch dann, wenn die zweite Krankheit direkt an die erste anschließt, ohne dass Sie dazwischen gearbeitet haben.

Wann beginnt die Frist neu?

Ein neuer Anspruch auf sechs Wochen Lohn entsteht nur, wenn Sie zwischen den beiden Krankheiten wieder gesund waren. Das bedeutet, Sie müssten theoretisch in der Lage gewesen sein, Ihre Arbeit wieder aufzunehmen. Selbst wenn es nur für ein paar Stunden an einem freien Wochenende gewesen wäre.

Lohnfortzahlung bei aufeinanderfolgenden Krankheiten


Die Entscheidung des Gerichts

Das Landesarbeitsgericht gab dem Arbeitgeber recht. Der Kläger (der ehemalige Mitarbeiter) bekommt kein zusätzliches Geld. Hier sind die Gründe, die Sie kennen sollten:

Keine Lücke zwischen den Krankheiten

Der Mann war bis zum Ostermontag wegen des Knies krankgeschrieben. Die neue Krankschreibung wegen des Rückens begann direkt am nächsten Tag, dem Dienstag. Er hat dazwischen nicht gearbeitet. Da der Montag ein Feiertag war, konnte der Arbeitgeber auch nicht sehen, ob der Mann wirklich für kurze Zeit gesund war.

Der Beweiswert der Krankmeldung

Normalerweise ist ein „gelber Schein“ vom Arzt ein sehr starker Beweis. Aber wenn eine neue Krankheit direkt auf eine alte folgt (besonders nach einer Kündigung), hat der Arbeitgeber berechtigte Zweifel. In einem solchen Fall müssen Sie als Arbeitnehmer genau beweisen, dass die erste Krankheit wirklich komplett ausgeheilt war, bevor die zweite begann.

Widersprüchliche Aussagen des Klägers

Das Gericht bemängelte, dass der Mann seine Geschichte mehrfach änderte. Zuerst behauptete er, eine Ärztin in der Notaufnahme hätte ihn am 19. April am Knie gesundgeschrieben. Später sagte er, diese Untersuchung hätte schon am 4. April stattgefunden.

Das Gericht fand das unglaubwürdig. Wenn eine Untersuchung schon am 4. April war, sagt das nichts darüber aus, ob er am 19. April wirklich wieder gesund war. Er konnte also nicht beweisen, dass es einen Moment gab, in dem er theoretisch hätte arbeiten können.


Zusammenfassung für die Praxis

Wenn Sie nahtlos von einer Krankheit in die nächste rutschen, zahlt der Chef insgesamt nur für sechs Wochen. Möchten Sie einen neuen Anspruch geltend machen, müssen Sie beweisen können, dass Sie zwischenzeitlich wieder arbeitsfähig waren. Das ist besonders schwierig, wenn die Krankmeldungen direkt aneinandergrenzen oder nur ein Wochenende dazwischen liegt.

Was Sie aus diesem Urteil lernen können

  • Die Diagnose allein reicht nicht für einen neuen Geldanspruch.
  • Die zeitliche Abfolge ist entscheidend.
  • Bei Zweifeln müssen Sie als Arbeitnehmer den Beweis führen, oft durch Aussagen Ihrer Ärzte.

Ihr nächster Schritt

Rechtliche Themen rund um den Arbeitsplatz oder Kündigungen können sehr kompliziert sein. Wenn Sie ähnliche Probleme mit der Lohnfortzahlung oder Ihrem Arbeitgeber haben, sollten Sie sich professionelle Hilfe suchen.

Bitte nehmen Sie bei weiteren Fragen oder für eine individuelle Beratung Kontakt mit der Anwalts- und Notarkanzlei Krau in Hohenahr auf. Dort erhalten Sie fachkundige Unterstützung für Ihr Anliegen.

RA und Notar Krau

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