mehrere Testamente Bindungswirkung

Juni 14, 2016

mehrere Testamente Bindungswirkung

OLG Nürnberg 14 U 2056/08

Gemeinschaftliches Testament bei Errichtung mehrerer eigenhändiger Testamente

RA und Notar Krau

Das Oberlandesgericht Nürnberg hatte in einem Erbrechtsstreit zu entscheiden, ob ein Testament bindend war oder widerrufen werden konnte.

Der Fall betraf ein Ehepaar, die Erblasserin und ihren Ehemann, die jeweils handschriftliche Testamente verfasst und sich gegenseitig als Alleinerben eingesetzt hatten.

In einer separaten „Gemeinsamen Erklärung“ hatten sie ihren Neffen, den Beklagten, als Schlusserben eingesetzt, der nach dem Tod beider Eheleute das Erbe erhalten sollte.

Nach dem Tod des Ehemanns verfasste die Erblasserin ein neues Testament, in dem sie den Kläger als Alleinerben einsetzte.

Der Beklagte argumentierte, dass die Erblasserin an die frühere Erbeinsetzung gebunden sei und das neue Testament daher unwirksam sei.

Das OLG Nürnberg entschied zugunsten des Klägers und stellte fest, dass er der rechtmäßige Erbe ist.

Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass die Erbeinsetzung des Beklagten nicht wechselbezüglich mit der Erbeinsetzung der Erblasserin durch ihren Ehemann war.

mehrere Testamente Bindungswirkung

Das bedeutet, dass der Ehemann die Erblasserin nicht nur deshalb als Erbin eingesetzt hatte, weil sie ihrerseits den Beklagten als Schlusserben eingesetzt hatte.

Das Gericht führte aus, dass die Formulierungen in den Testamenten keinen Schluss auf eine solche Wechselbezüglichkeit zuließen.

Auch ein allgemeiner Lebenserfahrungssatz, dass Eheleute ihre Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament als wechselseitig bindend ansehen, besteht nicht.

Im vorliegenden Fall sprach sogar einiges gegen eine Wechselbezüglichkeit, da die Verfügungen in getrennten Urkunden enthalten waren und eine inhaltliche Bezugnahme aufeinander fehlte.

Das Gericht prüfte auch den hypothetischen Erblasserwillen und kam zu dem Schluss, dass der Ehemann die Erbeinsetzung des Beklagten

wahrscheinlich nicht vom Fortbestand guter Beziehungen zwischen der Erblasserin und dem Beklagten abhängig gemacht hätte.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das OLG Nürnberg in diesem Fall die Bindungswirkung eines gemeinschaftlichen Testaments verneinte,

da keine Wechselbezüglichkeit zwischen den Verfügungen der Eheleute vorlag.

Die Erblasserin war daher frei, ein neues Testament zu verfassen und den Kläger als Alleinerben einzusetzen.

mehrere Testamente Bindungswirkung

Wichtige Punkte aus dem Urteil:

  • Wechselbezüglichkeit: Die Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament sind nur dann bindend, wenn sie wechselbezüglich sind, d.h. wenn die Verfügung des einen Ehegatten nicht ohne die Verfügung des anderen getroffen worden wäre.
  • Auslegung des Testaments: Ob Wechselbezüglichkeit vorliegt, muss durch Auslegung des Testaments ermittelt werden. Dabei sind der Wortlaut, die Begleitumstände und die Lebenserfahrung zu berücksichtigen.
  • Hypothetischer Erblasserwille: Kann die Auslegung des Testaments die Frage der Wechselbezüglichkeit nicht klären, ist der hypothetische Erblasserwille zu ermitteln. Es ist zu fragen, was der Erblasser gewollt hätte, wenn er die spätere Entwicklung vorausgesehen hätte.
  • Getrennte Urkunden: Die Abfassung von Verfügungen in getrennten Urkunden spricht gegen eine Wechselbezüglichkeit.

Dieses Urteil zeigt, wie wichtig eine sorgfältige Formulierung von Testamenten ist, insbesondere wenn es um gemeinschaftliche Testamente und Schlusserbeneinsetzungen geht.

Um spätere Streitigkeiten zu vermeiden, sollten Eheleute ihren Willen klar und eindeutig zum Ausdruck bringen und sich im Zweifel von einem Notar beraten lassen.

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Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

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