Mehrere Testamente – handschriftliche Verfügung auf Tischplatte – OLG Köln 2 Wx 189/20
Sachverhalt:
Der Erblasser verstarb und hinterließ mehrere Testamente, darunter zwei handschriftliche Testamente aus dem Jahr 2015, in denen er seinen Bruder zum Alleinerben einsetzte.
Auf einem dieser Testamente befand sich eine weitere handschriftliche Verfügung aus dem Jahr 2018, in der er seinen Bruder enterbte.
Auf der Rückseite dieses Schriftstücks befand sich eine weitere Verfügung, die ein Testament für eine andere Person für ungültig erklärte.
Zusätzlich fand sich auf der Tischplatte eines Holztisches eine mit Filzstift geschriebene Verfügung aus dem Jahr 2017, in der der Erblasser eine Frau zu seiner Alleinerbin erklärte.
Diese Verfügung trug keine Unterschrift.
Die Frau beantragte daraufhin die Erteilung eines Erbscheins als Alleinerbin, der vom Nachlassgericht zurückgewiesen wurde.
Problematik:
Entscheidung des OLG Köln:
Das OLG Köln wies die Beschwerde der Frau zurück.
Die Verfügung auf der Tischplatte war nicht formgültig und konnte daher nicht als Testament berücksichtigt werden.
Begründung:
Wesentliche Aussagen des Beschlusses:
Bedeutung für die Praxis:
Der Beschluss verdeutlicht die strengen Formerfordernisse für handschriftliche Testamente und die Bedeutung der Unterschrift.
Er zeigt auf, dass mehrere Testamente nur in Ausnahmefällen als Einheit betrachtet werden können und dass die Formvorschriften für Testamente unbedingt einzuhalten sind.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.