Mein Arbeitgeber bietet mir einen Aufhebungsvertrag an – zahlt meine Rechtschutzversicherung die anwaltliche Beratung?

Oktober 15, 2025

Mein Arbeitgeber bietet mir einen Aufhebungsvertrag an – zahlt meine Rechtschutzversicherung die anwaltliche Beratung?

Das ist eine sehr wichtige und häufige Frage! Die Übernahme der Kosten für die anwaltliche Beratung zu einem Aufhebungsvertrag durch die Rechtsschutzversicherung ist abhängig von den Umständen des Falles.

Hier sind die wichtigsten Punkte, die Sie beachten müssen:

Der entscheidende Punkt: Liegt ein Rechtsschutzfall vor?

Für die Kostenübernahme muss ein sogenannter Rechtsschutzfall vorliegen.

Kündigungsandrohung

In der Regel Ja – Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen den Aufhebungsvertrag anbietet und gleichzeitig eine Kündigung androht (mündlich oder schriftlich) für den Fall, dass Sie ihn nicht unterschreiben, liegt ein Rechtsverstoß (die angedrohte Kündigung) vor. Dies ist der klassische Rechtsschutzfall, bei dem die Versicherung die Kosten für die Beratung und Verhandlung in den meisten Fällen übernimmt.

Einvernehmliche Einigung

In der Regel Nein – Wenn das Angebot des Aufhebungsvertrags rein einvernehmlich, freundlich und ohne jegliche Androhung einer Kündigung erfolgt, sehen die Versicherer oft keinen Rechtsschutzfall (keinen Rechtsverstoß) und lehnen die Deckung ab.

Alternative zum Kündigungsschutzprozess

Oft Ja Wird Ihnen der Aufhebungsvertrag als Alternative zu einer bereits ausgesprochenen Kündigung oder einer drohenden Kündigungsschutzklage angeboten, übernimmt die Versicherung die Kosten in der Regel.

Mein Arbeitgeber bietet mir einen Aufhebungsvertrag an – zahlt meine Rechtschutzversicherung die anwaltliche Beratung?

Wichtig:

Vermeiden Sie Formulierungen gegenüber der Versicherung, die nach einer „friedlichen“ oder „einvernehmlichen“ Einigung klingen, wenn tatsächlich eine Kündigung angedroht wurde. Die Androhung ist der Schlüssel zum Rechtsschutzfall. Dokumentieren Sie die Androhung (Datum, wer hat was gesagt) unbedingt.

Voraussetzungen und Vorgehen

Unabhängig von der Art des Angebots müssen Sie für eine Kostenübernahme folgende allgemeine Punkte beachten:

Berufsrechtsschutz:

Sie benötigen zwingend den Baustein „Berufsrechtsschutz“ in Ihrer Police.

Wartezeit:

In der Regel gilt eine Wartezeit von drei Monaten ab Vertragsbeginn des Berufsrechtsschutzes. Der Rechtsverstoß (die Kündigungsandrohung) darf erst nach Ablauf dieser Wartezeit eingetreten sein.

Deckungszusage:

Bevor Sie den Anwalt beauftragen, müssen Sie unbedingt eine Deckungszusage von Ihrer Rechtsschutzversicherung einholen. Ihr Anwalt kann dies in der Regel für Sie übernehmen. Erst mit dieser Zusage sind Sie sicher, dass die Kosten übernommen werden.

Kostenumfang:

Die Kostenübernahme umfasst typischerweise die Beratung zu allen streitigen Punkten des Aufhebungsvertrags (Abfindung, Freistellung, Zeugnis, Sperrzeit, etc.) sowie die Verhandlung mit dem Arbeitgeber.

Ihre nächsten Schritte

Rechtsschutzfall melden:

Kontaktieren Sie umgehend Ihre Rechtsschutzversicherung. Melden Sie den Fall und beschreiben Sie den Sachverhalt möglichst präzise. Betonen Sie dabei, dass Ihnen im Falle der Ablehnung eine Kündigung angedroht wurde.

Deckungszusage einholen:

Holen Sie eine schriftliche Deckungszusage der Versicherung ein, bevor Sie einen Anwalt beauftragen. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kann Sie dabei unterstützen.

Anwalt beauftragen:

Beauftragen Sie einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, um den Aufhebungsvertrag prüfen und verhandeln zu lassen und nachteilige Folgen (insbesondere eine drohende Sperrzeit beim Arbeitslosengeld) zu vermeiden.

RA und Notar Krau

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