Mein Vermieter hat mir gekündigt – zahlt die Rechtsschutzversicherung meinen Anwalt?

Oktober 15, 2025

Mein Vermieter hat mir gekündigt – zahlt die Rechtsschutzversicherung meinen Anwalt?

Wenn Ihnen Ihr Vermieter gekündigt hat und Sie eine Mieter-Rechtsschutzversicherung (oft Teil des Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutzes) besitzen, ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass diese die Kosten für Ihren Anwalt übernimmt.

Hier sind die wichtigsten Punkte, die Sie beachten müssen:

Kostenübernahme durch die Mieter-Rechtsschutz

Eine Kündigung durch den Vermieter ist ein klassischer Fall für eine Mieter-Rechtsschutzversicherung.

Anwaltskosten:

Die Versicherung übernimmt in der Regel die Kosten für die anwaltliche Beratung und die außergerichtliche Vertretung (z.B. Widerspruch gegen die Kündigung).

Gerichtskosten:

Sollte es zu einem Gerichtsverfahren kommen (z.B. Räumungsklage des Vermieters), trägt die Versicherung die Gerichts- und Anwaltskosten durch alle Instanzen.

Weitere Kosten:

Auch Kosten für Mediation (außergerichtliche Schlichtung), Gutachter oder die Kosten der Gegenseite (wenn Sie dazu verpflichtet werden) können je nach Tarif abgedeckt sein.

Wichtige Voraussetzungen für die Deckung

Damit Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt, müssen in der Regel folgende Bedingungen erfüllt sein:

Mietrechtsschutz muss im Vertrag enthalten sein

Stellen Sie sicher, dass Ihr Vertrag den Baustein „Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz“ (Mieter-Rechtsschutz) beinhaltet. Nur ein allgemeiner Privat-Rechtsschutz reicht hierfür meist nicht aus.

Mein Vermieter hat mir gekündigt – zahlt die Rechtsschutzversicherung meinen Anwalt?

Der Rechtsschutzfall muss nach Vertragsabschluss eingetreten sein

Das maßgebliche Datum ist der Zeitpunkt des Rechtsverstoßes, d.h. in diesem Fall der Zugang der Kündigung oder der Zeitpunkt, ab dem der Vermieter Rechte verletzt.

Wichtig:

Der Konflikt muss entstanden sein, nachdem Sie die Versicherung abgeschlossen haben. Ist der Grund für die Kündigung (z.B. ein lange schwelender Streit) bereits vor Vertragsabschluss bekannt gewesen, kann die Versicherung die Deckung ablehnen (sogenannte Vorvertraglichkeit).

Die Wartezeit muss abgelaufen sein

Für den Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz gibt es in der Regel eine Wartezeit (häufig drei Monate). Das bedeutet, der Rechtsverstoß muss erst nach Ablauf dieser Zeitspanne eingetreten sein.

Achtung bei Eigenbedarf:

Bei Kündigungen wegen Eigenbedarfs kann die Wartezeit bei manchen Anbietern sogar bis zu einem Jahr betragen.

So gehen Sie jetzt am besten vor

Kündigung prüfen:

Nehmen Sie die Kündigung zur Hand. Prüfen Sie, aus welchem Grund gekündigt wurde (z.B. Eigenbedarf, Pflichtverletzung).

Versicherer kontaktieren (Deckungsanfrage):

Setzen Sie sich sofort mit Ihrer Rechtsschutzversicherung in Verbindung. Schildern Sie den Sachverhalt und fragen Sie eine Deckungszusage für die anwaltliche Vertretung an. Dies ist der wichtigste Schritt, bevor Sie einen Anwalt beauftragen.

Anwalt wählen:

Nach der Deckungszusage können Sie einen Anwalt für Mietrecht beauftragen. Viele Versicherer haben auch einen eigenen Anwaltsservice oder vermitteln Ihnen direkt einen spezialisierten Anwalt.

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