Meine Rechtschutzversicherung hat die Deckung verweigert – welche rechtlichen Möglichkeiten stehen mir zu?

Oktober 15, 2025

Meine Rechtschutzversicherung hat die Deckung verweigert – welche rechtlichen Möglichkeiten stehen mir zu?

Das ist ärgerlich, aber Sie haben mehrere rechtliche Möglichkeiten, um gegen die Ablehnung der Deckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung vorzugehen.

Es ist ratsam, die folgenden Schritte in Absprache mit einem Fachanwalt für Versicherungsrecht zu prüfen, da dieser die Ablehnungsgründe fundiert beurteilen und die Erfolgsaussichten der verschiedenen Optionen einschätzen kann.

Ihre Optionen nach verweigerter Deckungszusage

Ihre Vorgehensweise gliedert sich typischerweise in außergerichtliche und gegebenenfalls gerichtliche Schritte:

Überprüfung und Widerspruch durch Ihren Anwalt

Ablehnungsgrund prüfen:

Der erste Schritt ist die genaue Überprüfung der Ablehnungsbegründung. Die Versicherung muss ihre Ablehnung schriftlich und unverzüglich begründen und auf Ihre weiteren Möglichkeiten (Stichentscheid/Schiedsgutachten) hinweisen. Gründe sind oft mangelnde Erfolgsaussichten, Mutwilligkeit oder ein Ausschluss im Vertrag.

Widerspruch/Stellungnahme:

Ihr Anwalt kann einen detaillierten, juristisch fundierten Widerspruch einlegen. Er legt dar, warum die Ablehnung unberechtigt ist und fordert die Versicherung zur Kostenübernahme auf.

Außergerichtliche Klärungsverfahren

Wenn die Versicherung die Deckung aufgrund mangelnder Erfolgsaussichten verweigert, sehen die Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen (ARB) in der Regel spezielle Verfahren vor, die eine unabhängige Prüfung ermöglichen:

Verfahren – Beschreibung – Bindungswirkung

Stichentscheid

Ihr Anwalt gibt eine verbindliche Stellungnahme zu den Erfolgsaussichten ab. Die Kosten für diese Stellungnahme trägt die Versicherung. Die Entscheidung des Anwalts ist für beide Seiten bindend, sofern sie nicht offensichtlich von der Sach- und Rechtslage abweicht.

Meine Rechtschutzversicherung hat die Deckung verweigert – welche rechtlichen Möglichkeiten stehen mir zu?

Schiedsgutachten

Sie können die Einholung eines Schiedsgutachtens bei einem unabhängigen, dritten Anwalt oder Sachverständigen verlangen (§128 VVG). Das Gutachten ist für beide Seiten verbindlich.

Schlichtung beim Ombudsmann

Versicherungsombudsmann:

Sie können sich kostenlos an die Schlichtungsstelle für Versicherungen (Ombudsmann) wenden. Diese prüft, ob die Versicherung zu Recht abgelehnt hat.

Bindungswirkung:

Die Entscheidung des Ombudsmannes ist für die Versicherung bindend, wenn der Beschwerdewert bis zu 10.000 Euro beträgt.

Wichtiger Hinweis:

Wenn der Ombudsmann gegen Sie entscheidet, können Sie immer noch den Gerichtsweg beschreiten.

Gerichtliche Geltendmachung

Deckungsklage:

Wenn alle außergerichtlichen Versuche scheitern und Sie weiterhin der Meinung sind, dass die Ablehnung zu Unrecht erfolgt ist, bleibt Ihnen die Deckungsklage gegen Ihre Rechtsschutzversicherung.

Ziel der Klage:

Das Gericht überprüft dann, ob die Versicherung zur Übernahme der Kosten verpflichtet ist.

Wichtige Hinweise

Unverzüglichkeit:

Die Versicherung muss ihre Entscheidung unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern, oft zwei bis drei Wochen) treffen. Eine verspätete Ablehnung kann unter Umständen dazu führen, dass die Deckung als erteilt gilt (Deckungsfiktion).

Hinweispflicht:

Fehlt in der Ablehnung der Hinweis auf die Möglichkeit des Stichentscheids oder des Schiedsgutachtens, kann dies ebenfalls zur Deckungsfiktion führen.

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