Missbrauch Anfechtungsklage Aktionäre
OLG Koblenz 6 U 1994/21
Das Oberlandesgericht Koblenz hat in seinem Urteil vom 12.10.2023 (Az. 6 U 1994/21) entschieden, dass Anfechtungsklagen von Aktionären missbräuchlich sein können,
wenn sie in erster Linie eigennützige Interessen verfolgen und die Gesellschaft schädigen.
Hintergrund des Falls:
Eine Aktionärin mit 10% Beteiligung an einer Gesellschaft (Beklagte zu 1) klagte gegen eine Vielzahl von Beschlüssen der Hauptversammlungen.
Sie erweiterte ihre Klage mehrfach und beantragte neben der Anfechtung auch hilfsweise die Feststellung der Nichtigkeit der Beschlüsse.
Zusätzlich verlangte sie von der Gesellschaft die Entbindung von der Schweigepflicht gegenüber einer dritten Partei (Beklagte zu 2),
um Auskunft über angeblich rechtswidrige Handlungen der Gesellschaft zu erhalten.
Kernaussagen des Urteils:
Fazit:
Das Urteil des OLG Koblenz verdeutlicht, dass Anfechtungsklagen von Aktionären nicht missbräuchlich eingesetzt werden dürfen, um persönliche Interessen zu verfolgen oder die Gesellschaft zu schädigen.
Gerichte prüfen die Motive der Kläger und können Anfechtungsklagen als rechtsmissbräuchlich zurückweisen, wenn sie nicht in erster Linie der Rechtmäßigkeitskontrolle dienen.
Wichtige Hinweise:
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.