Missbrauch Informationsrecht Gesellschafter Hannover 96
LG Hannover 23 O 4/24
Beschluss vom 21.02.2024
Thema:
Rechtsmissbräuchliche Ausübung des Gesellschafterinformationsrechts im Kontext der Hannover 96 GmbH & Co. KGaA und der DFL-Investorenentscheidung.
Kernaussage:
Das LG Hannover hat entschieden, dass der Antrag des Vereins Hannover 96 e.V. (Ast.) auf Auskunft über das Abstimmungsverhalten seines Geschäftsführers
Martin Kind in der DFL-Mitgliederversammlung zum Investoreneinstieg rechtsmissbräuchlich ist und gegen Treu und Glauben verstößt.
Hintergrund:
Der Ast. ist Alleingesellschafter der Komplementär-GmbH der Hannover 96 GmbH & Co. KGaA und hatte seinem Geschäftsführer Kind die Weisung erteilt,
in der DFL-Abstimmung gegen den Investoreneinstieg zu stimmen.
Die Abstimmung erfolgte geheim und mit knapper Mehrheit zugunsten des Investoreneinstiegs.
Der Ast. vermutete einen Weisungsverstoß durch Kind und verlangte Auskunft über dessen Abstimmungsverhalten.
Begründung des Gerichts:
Kritik an der Entscheidung:
Folgen der Entscheidung:
Fazit:
Der Beschluss des LG Hannover wirft wichtige Fragen zum Umfang des Gesellschafterinformationsrechts und zur Zulässigkeit geheimer Abstimmungen in der DFL auf.
Die Entscheidung wird in der Fachwelt kontrovers diskutiert und könnte weitreichende Folgen für die Corporate Governance im deutschen Fußball haben.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.