
Mitgliedschaftspflichten im Verein
In einem Verein zu sein, bedeutet mehr als nur ein Hobby zu haben. Es bringt rechtliche Verpflichtungen mit sich, die tief im deutschen Vereinsrecht verwurzelt sind. Damit Sie als Mitglied oder Vorstandsmitglied genau wissen, worauf Sie achten müssen, haben wir die wichtigsten Punkte der primären und sekundären Mitgliedspflichten einfach und präzise für Sie zusammengefasst.
Die primären Pflichten sind sozusagen der Kern Ihrer Mitgliedschaft. Sie teilen sich in zwei große Bereiche auf: die Mitverwaltung und die finanziellen Lasten.
Als Mitglied haben Sie die Pflicht, am Vereinsleben aktiv teilzunehmen. Das bedeutet im Kern:
Die bekannteste Pflicht ist die Zahlung des Mitgliedsbeitrags. Doch wussten Sie, dass dies nicht nur Geld sein muss?
Oft stellt sich die Frage: Kann der Verein einfach beschließen, dass alle Mitglieder plötzlich mehr bezahlen müssen? Die Antwort lautet: Ja, aber unter strengen Bedingungen.
Im Vereinsrecht ist es anerkannt, dass Pflichten durch einen Mehrheitsbeschluss der Mitgliederversammlung erhöht werden können. Man braucht also nicht immer die Zustimmung jedes einzelnen Mitglieds, es sei denn, die Satzung schreibt das ausdrücklich vor.
Der Verein darf seine Mitglieder nicht willkürlich belasten. Jede neue Pflicht muss zwei Kriterien erfüllen:
Ein Beispiel: Soll eine Umlage erhoben werden, die sechs Jahreseinkommen (oder das Sechsfache des Jahresbeitrags) entspricht, ist das oft nur zulässig, wenn der Verein sonst aufgelöst werden müsste.
Wenn der Verein eine sehr hohe Sonderzahlung (Umlage) beschließt, haben Sie ein besonderes Schutzrecht. Wenn Ihnen die Zahlung absolut nicht zuzumuten ist, können Sie aus wichtigem Grund aus dem Verein austreten. Dies muss in engem zeitlichem Zusammenhang mit dem Beschluss geschehen. In diesem Fall müssen Sie die neue Umlage meist nicht mehr zahlen.
Neben den festen Pflichten wie Beiträgen gibt es die sogenannten „sekundären Pflichten“. Man nennt sie auch Treuepflichten.
Sie sind verpflichtet, den Zweck des Vereins zu fördern und ihm nicht zu schaden. Das bedeutet:
Treuepflichten bestehen nicht nur gegenüber dem Verein als Organisation, sondern auch gegenüber den anderen Mitgliedern. Man muss auf die Interessen der anderen Rücksicht nehmen. Allerdings ist diese Pflicht im Verein meist lockerer als in einer Firma. Wenn Sie Mitgliedern außerhalb des Vereinslebens begegnen (zum Beispiel im Beruf), gelten diese Pflichten normalerweise nicht.
Wenn ein Mitglied seinen Pflichten nicht nachkommt, hat der Verein verschiedene Möglichkeiten, darauf zu reagieren.
Wenn ein Mitglied gegen die Treuepflicht verstößt, kann der Verein verlangen, dass das schädigende Verhalten unterlassen wird. Entsteht dem Verein ein finanzieller Schaden, kann er sogar Schadensersatz fordern.
Wenn Sie Ihren Beitrag nicht zahlen, geraten Sie in „Verzug“. Der Verein kann dann:
Was passiert, wenn Sie Ihre Arbeitsstunden nicht leisten können? Wenn Sie zum Beispiel krank sind und nicht beim Bau helfen können, regelt die Satzung oft, dass Sie stattdessen einen Geldbetrag zahlen müssen. Wenn Sie die Arbeit absichtlich verweigern, kann der Verein Schadensersatz fordern oder Sie im schlimmsten Fall sogar aus dem Verein ausschließen.
Die rechtlichen Verflechtungen in einem Verein sind oft komplexer, als sie auf den ersten Blick erscheinen. Eine gute Satzung ist das Fundament für ein friedliches Vereinsleben.
Wenn Sie Fragen zu Ihrer Mitgliedschaft, zur Gestaltung einer rechtssicheren Vereinssatzung oder zu Streitigkeiten innerhalb Ihres Vereins haben, sollten Sie professionellen Rat einholen.
Bitte nehmen Sie für eine individuelle Beratung Kontakt mit der Anwalts- und Notarkanzlei Krau in Hohenahr auf. Wir unterstützen Sie gerne bei allen Fragen rund um das Vereinsrecht.
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