mittelbare Grundstücksschenkung
OLG Brandenburg 3 U 55/22
Urteil vom 9.5.2023
Rückforderung bei mittelbarer Grundstücksschenkung an das Schwiegerkind
RA und Notar Krau
Das OLG Brandenburg befasste sich mit der Frage der Rückforderung einer Schenkung im Kontext einer gescheiterten Ehe.
Im vorliegenden Fall hatte die Schwiegermutter den Kauf eines Grundstücks finanziert, das ihr Schwiegersohn gemeinsam mit ihrer Tochter bewohnte.
Nach der Scheidung des Paares forderte die Schwiegermutter die Rückübertragung des Miteigentumsanteils.
Kernaussagen des Urteils:
Besonderheiten des Falls:
Fazit:
Das OLG Brandenburg hat entschieden, dass die Schwiegermutter einen Anspruch auf finanziellen Ausgleich hat.
Die Höhe des Ausgleichs wurde unter Berücksichtigung der Dauer der Ehe und der Tatsache, dass die Schenkung für eine gewisse Zeit ihren Zweck erfüllt hat, ermittelt.
Anmerkung:
Das Urteil zeigt die Komplexität der Rechtslage bei Schwiegerelternschenkungen im Falle einer Scheidung.
Es ist wichtig, sich der rechtlichen Rahmenbedingungen bewusst zu sein und im Zweifelsfall anwaltlichen Rat einzuholen.
Bei der Gestaltung von Schenkungsverträgen sollten die Beteiligten die Möglichkeit einer Scheidung und die damit verbundenen rechtlichen Folgen berücksichtigen.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.