Mittenaar und das Notarbüro Krau in Hohensolms

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Mittenaar und seine Ortsteile

Die Gemeinde Mittenaar liegt im mittelhessischen Lahn-Dill-Kreis und gehört zum Regierungsbezirk Gießen. Sie ist eingebettet in die bewaldete Landschaft der Hörre, einem Teil des Gladenbacher Berglandes.

Mittenaar fungiert als Grundzentrum im ländlichen Raum und erstreckt sich über eine Fläche von etwa 35 Quadratkilometern, wovon mehr als die Hälfte bewaldet ist. Die Gemeinde zeichnet sich durch eine intakte Dorfgemeinschaft aus.

Ortsteile von Mittenaar

Die Gemeinde Mittenaar setzt sich aus vier Ortsteilen zusammen:

  1. Bicken (Sitz der Gemeindeverwaltung)
  2. Ballersbach
  3. Offenbach
  4. Bellersdorf

Die Gesamteinwohnerzahl der Gemeinde beläuft sich auf rund 4.800 bis 5.000 Personen (Stand: 31. Dezember 2023: 4.800; Stand 31. Dezember 2024 (Prognose): 4.604; Stand 31. Dezember 2022: 4.833). Die Bevölkerungsdichte beträgt etwa 131 bis 138 Einwohner pro Quadratkilometer.

Die Gemeinde Mittenaar

Die Gemeinde Mittenaar und das Notarbüro Krau in Hohenahr liegen in unmittelbarer räumlicher Nähe zueinander, beide im hessischen Lahn-Dill-Kreis.

Das Notarbüro Krau, das in der Wetzlarer Straße 8a im Hohenahrer Ortsteil Hohensolms ansässig ist, befindet sich nur wenige Kilometer von Mittenaar entfernt. Die beiden Kommunen sind direkte Nachbarn, da Hohenahr an der nordöstlichen Grenze von Mittenaar liegt.

Geografische Lage

Geografisch gesehen grenzt Mittenaar im Norden an die Gemeinde Siegbach, im Nordosten an die Gemeinde Bischoffen, im Osten an die Gemeinde Hohenahr, im Südosten an die Stadt Aßlar, im Süden an die Gemeinde Ehringshausen, im Südwesten an die Gemeinde Sinn sowie im Westen an die Stadt Herborn (alle im Lahn-Dill-Kreis).

Erreichbarkeit und Entfernung

Dadurch ergibt sich für Einwohner Mittenaars eine sehr gute Erreichbarkeit des Notarbüros. Die Fahrtzeit mit dem Auto ist sehr kurz und beträgt in der Regel nur etwa 10 bis 15 Minuten. Diese geringe Distanz macht das Notarbüro Krau zu einer leicht zugänglichen Anlaufstelle für notarielle Angelegenheiten der Bürger Mittenaars, wie beispielsweise Grundstückskäufe oder Beurkundungen.

Ortsteil Ballersbach

Ortsteil Ballersbach von MB-PhotographEigenes Werk, CC BY-SA 3.0, Link

Unterschrift beim Notar

Wann Sie einen Notar benötigen

Vorsorgende Rechtspflege im Erbrecht

Die Rolle des Notars in der vorsorgenden Rechtspflege im Erbrecht ist zentral und dient der Streitvermeidung, der Rechtssicherheit sowie der formgerechten und rechtsverbindlichen Dokumentation des letzten Willens.

Der Notar ist ein unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes und nimmt hoheitliche Befugnisse wahr. Im Erbrecht ist er vor allem als neutraler Berater und Urkundsperson tätig:

  1. Gestaltung und Beurkundung (Vorsorge zu Lebzeiten)
  • Rechtsberatung: Der Notar klärt den Erblasser umfassend über die gesetzliche Erbfolge auf und erläutert die verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten (z. B. Erbeinsetzung, Vermächtnis, Testamentsvollstreckung, Pflichtteilsregelungen).
  • Testament und Erbvertrag: Er entwirft und beurkundet Verfügungen von Todes wegen, insbesondere das notarielle Testament und den Erbvertrag. Dadurch wird die Gültigkeit und Eindeutigkeit der Regelungen sichergestellt und das Risiko von Formfehlern oder Auslegungsstreitigkeiten minimiert.
  • Bindungswirkung: Er berät über die weitreichenden Bindungswirkungen eines Erbvertrages oder eines gemeinschaftlichen Testaments (Berliner Testament).
  • Vorsorgevollmachten/Patientenverfügung: Oft werden ergänzend Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen beurkundet, um die Handlungsfähigkeit über den Tod hinaus zu regeln oder für den Fall der eigenen Geschäftsunfähigkeit vorzusorgen.
  • Vorweggenommene Erbfolge: Er beurkundet Schenkungen oder Überlassungen von Vermögen (z. B. Immobilien) zu Lebzeiten, oft verbunden mit Nießbrauchs- oder Wohnrechten.
  • Pflichtteils- und Erbverzichte: Notarielle Beurkundungen sind zwingend für den Abschluss von Verträgen über den Verzicht auf das Erbe oder den Pflichtteil.
  1. Abwicklung (Im Erbfall)
  • Erbschein: Obwohl ein notarielles Testament in der Regel den ansonsten erforderlichen Erbschein ersetzt (was Zeit und Kosten spart), kann der Notar auch den Antrag auf Erteilung eines Erbscheins für die Erben beim Nachlassgericht aufnehmen.
  • Grundbuchberichtigung: Bei im Nachlass enthaltenem Grundbesitz berät und unterstützt der Notar die Erben bei der erforderlichen Grundbuchberichtigung.
  • Erbausschlagung: Er beglaubigt die Unterschrift unter der Erklärung zur Ausschlagung der Erbschaft.
  • Nachlassauseinandersetzung: Bei einer Erbengemeinschaft hilft der Notar, vermittelnd Auseinandersetzungsverträge zu entwerfen und zu beurkunden, um den Nachlass unter den Miterben aufzuteilen und Streitigkeiten zu schlichten.

Durch die amtliche Verwahrung notarieller Testamente beim Nachlassgericht und die Registrierung im Zentralen Testamentsregister sorgt der Notar dafür, dass der letzte Wille im Todesfall sicher aufgefunden und eröffnet wird.

Vorsorgende Rechtspflege im Handels- und Gesellschaftsrecht

Die Rolle des Notars bei der vorsorgenden Rechtspflege im Handels- und Gesellschaftsrecht ist von zentraler Bedeutung, da er als unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes für die Streitvermeidung und die Sicherstellung der Rechtssicherheit in komplizierten und folgenreichen Rechtsgeschäften zuständig ist. Er fungiert gewissermaßen als „Richter im Vorfeld“.

Die vorsorgende Rechtspflege unterscheidet sich von der streitigen Justiz dadurch, dass sie präventiv wirkt, um die Rechtsbeziehungen der Beteiligten rechtsicher und beweisbar zu gestalten.

Kernaufgaben im Handels- und Gesellschaftsrecht

Der Notar wird in wesentlichen Phasen und bei wichtigen Entscheidungen von Unternehmen tätig. Seine Hauptaufgaben umfassen:

  • Unternehmensgründung und Satzungsgestaltung:
    • Beratung zur Wahl der geeigneten Rechtsform (z.B. GmbH, AG, KG, UG) unter Berücksichtigung der Vor- und Nachteile sowie der Interessen der Gründer.
    • Beurkundung des Gesellschaftsvertrages (Satzung), was bei Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG) zwingend erforderlich ist.
    • Sicherstellung, dass die Satzung den gesetzlichen Anforderungen entspricht und eine interessengerechte und funktionale Grundlage für das Unternehmen bildet.
  • Kapitalmaßnahmen und Umstrukturierungen:
    • Beurkundung von Kapitalerhöhungen oder Kapitalherabsetzungen.
    • Mitwirkung bei Umwandlungen (z.B. Verschmelzung, Spaltung, Formwechsel) und Umstrukturierungen von Gesellschaften, was oft komplex und beurkundungspflichtig ist.
  • Veränderungen in der Gesellschaft:
    • Beurkundung von Änderungen des Gesellschaftsvertrages (z.B. Sitzverlegung, Änderung des Unternehmensgegenstandes).
    • Beglaubigung von Handelsregisteranmeldungen für Geschäftsführerbestellungen, Prokuraerteilung oder andere eintragungspflichtige Tatsachen.
    • Beurkundung der Übertragung von Gesellschaftsanteilen (insbesondere bei der GmbH).
  • Unternehmensnachfolge und Beendigung:
    • Beratung und Gestaltung von Verträgen zur Unternehmensnachfolge (z.B. Verkauf oder Schenkung von Unternehmensteilen).
    • Beurkundung von Beschlüssen zur Auflösung und Liquidation von Gesellschaften.

Die Notariellen Grundprinzipien

Bei seiner Tätigkeit im Rahmen der vorsorgenden Rechtspflege muss der Notar folgende Prinzipien gewährleisten:

Prinzip

Erläuterung

Unparteilichkeit

Der Notar vertritt nicht die Interessen einer Partei, sondern ist zur neutralen Beratung aller Beteiligten verpflichtet. Er klärt über Risiken und die rechtlichen Konsequenzen des geplanten Geschäfts auf.

Präventive Rechtskontrolle

Er prüft die Rechtmäßigkeit des Geschäfts und die Geschäftsfähigkeit der Beteiligten, um fehlerhafte oder unwirksame Verträge zu verhindern und späteren Streit zu vermeiden.

Rechts- und Beweissicherheit

Durch die Beurkundung wird der Inhalt des Rechtsgeschäfts rechtlich einwandfrei festgestellt. Die notarielle Urkunde hat bindende Beweiskraft gegenüber Gerichten und kann unter Umständen als vollstreckbarer Titel dienen (Vollstreckungsfunktion).

Zusammenfassend sorgt der Notar dafür, dass die im Handels- und Gesellschaftsrecht oft folgenreichen und komplexen Rechtsgeschäfte auf einer sicheren, transparenten und rechtlich belastbaren Grundlage stehen, um den Rechtsfrieden zu sichern und das Vertrauen in den Rechtsverkehr zu gewährleisten.

Vorsorgende Rechtspflege im Familienrecht

Die Rolle des Notars bei der vorsorgenden Rechtspflege im Familienrecht ist von zentraler Bedeutung, da er als unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes frühzeitig für Rechtssicherheit, Rechtsfrieden und Streitvermeidung sorgt.

Notare sind in diesem Bereich als neutrale Berater und Urkundspersonen tätig.

Kernaufgaben des Notars im Familienrecht

Die Hauptfunktion des Notars besteht in der Beurkundung wichtiger Rechtsvorgänge, für die das Gesetz oft zwingend die notarielle Form vorschreibt. Die notarielle Urkunde hat dabei bindende Beweiskraft und ist in vielen Fällen unmittelbar vollstreckbar, was zeit- und kostenintensive Gerichtsverfahren erspart.

Präventive Rechtsgestaltung

Der Notar berät die Beteiligten unparteiisch über die gesetzlichen Regelungen und die (langfristigen) Folgen ihrer beabsichtigten Rechtsgeschäfte. Im Familienrecht umfasst dies insbesondere:

  • Ehevertrag: Gestaltung der ehelichen Vermögensverhältnisse (z. B. Güterstand, Versorgungsausgleich) vor oder während der Ehe.
  • Scheidungsfolgenvereinbarung: Regelung der Konsequenzen einer Trennung oder Scheidung (z. B. Unterhalt, Vermögensauseinandersetzung, Zugewinnausgleich, Sorgerecht), um eine streitige Auseinandersetzung vor Gericht zu vermeiden.
  • Partnerschaftsvertrag: Gestaltung der rechtlichen Beziehungen für nichteheliche oder gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften.
  • Adoption: Erklärungen im Adoptionsverfahren, für die oft eine notarielle Form notwendig ist.
  • Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung: Dokumente, die zwar formell zum Betreuungsrecht gehören, aber familiäre Belange betreffen und regeln, wer im Falle der eigenen Handlungsunfähigkeit Entscheidungen treffen soll.

Gewährleistung der Rechtswirksamkeit

Durch die Beurkundung stellt der Notar sicher, dass die getroffenen Vereinbarungen wirksam sind und dem gesetzlichen Rahmen entsprechen. Er erfüllt eine präventive Rechtskontrolle, indem er die Beteiligten umfassend belehrt und dafür sorgt, dass ihr tatsächlicher Wille korrekt im Vertrag niedergelegt wird. Dies schützt insbesondere unerfahrene oder unkundige Beteiligte vor rechtlicher Benachteiligung.

Unparteilichkeit und Betreuung

Der Notar muss allparteilich agieren. Er vertritt nicht die Interessen einer einzelnen Partei, sondern sorgt für eine interessengerechte und ausgewogene Lösung für alle Beteiligten. Die Beratung und der Entwurf des Vertrages sind in der Beurkundungsgebühr enthalten, was einen gleichmäßigen Zugang zur qualifizierten juristischen Beratung gewährleistet.

Vorsorgende Rechtspflege im Grundstücksrecht

Die Rolle des Notars bei der vorsorgenden Rechtspflege im Grundstücksrecht ist von zentraler Bedeutung. Der Notar ist als unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes zuständig für die Beurkundung von Rechtsvorgängen und andere Aufgaben auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege (§ 1 BNotO).

Im Grundstücksrecht erfüllt der Notar dabei folgende Hauptfunktionen und Aufgaben:

Präventive Rechtskontrolle und Streitvermeidung

Der Notar übt eine präventive Rechtskontrolle aus. Seine Hauptaufgabe ist es, die Beteiligten vor rechtlichen Nachteilen zu schützen und Rechts- und Beweissicherheit zu gewährleisten, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

  • Unparteiliche Beratung: Der Notar berät alle Beteiligten unabhängig und unparteiisch über die rechtliche Tragweite des Geschäfts. Er vertritt nicht die Interessen einer Partei, sondern muss Irrtümer und Zweifel vermeiden und unerfahrene oder ungewandte Beteiligte vor Nachteilen schützen.
  • Willenserforschung und Klarheit: Er hat den Willen der Beteiligten zu erforschen, den Sachverhalt aufzuklären und die Erklärungen der Beteiligten klar und eindeutig in der Urkunde zu formulieren (§ 17 BeurkG).
  • Warnungs- und Hinweispflicht: Er muss auf rechtliche Bedenken gegen das Geschäft hinweisen und die Beteiligten über Risiken und die rechtliche Tragweite belehren.

Beurkundung und Formvorschriften

Im Grundstücksrecht sind die meisten Verträge, insbesondere der Kaufvertrag über ein Grundstück, nach § 311b BGB zwingend notariell zu beurkunden.

  • Formwirksamkeit: Durch die Beurkundung wird die Formwirksamkeit des Rechtsgeschäfts hergestellt.
  • Bindende Beweiskraft: Die vom Notar errichtete Urkunde hat bindende Beweiskraft über die in ihr beurkundeten Erklärungen und Tatsachen (§§ 415 ff. ZPO).

Vollzug und Abwicklung

Der Notar ist maßgeblich am Vollzug des Grundstücksgeschäfts beteiligt, um die reibungslose Eigentumsumschreibung zu gewährleisten.

  • Einholung von Unterlagen: Er holt notwendige Unterlagen (z.B. Vorkaufsrechtszeugnisse, Negativatteste) und Genehmigungen (z.B. Genehmigung nach GrdstVG, sanierungsrechtliche Genehmigung) ein.
  • Grundbuch: Er sorgt für die Eintragung der Auflassungsvormerkung und später für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch durch die Einreichung der Auflassungserklärung und der Genehmigungen beim Grundbuchamt.
  • Überwachung der Fälligkeit: Er überwacht die Kaufpreisfälligkeit (oft über ein Notaranderkonto) und stellt sicher, dass der Käufer erst zahlt, wenn die Voraussetzungen für die lastenfreie Übertragung geschaffen sind.
  • Meldepflichten: Er erfüllt verschiedene gesetzliche Meldepflichten (z.B. Mitteilung an das Finanzamt zur Grunderwerbsteuer).

Fazit

Die Rolle des Notars im Grundstücksrecht ist die eines unverzichtbaren staatlichen Rechtspflegeorgans. Er ist Garant für die Rechtssicherheit und Verlässlichkeit von Immobiliengeschäften, indem er durch seine hoheitliche Tätigkeit und unparteiische Beratung einen Ausgleich der Interessen schafft und somit zur Entlastung der staatlichen Gerichtsbarkeit beiträgt.

Vorsorgende Rechtspflege in Bezug auf die Vorsorgevollmacht und die Patientenverfügung

Die Rolle des Notars bei der vorsorgenden Rechtspflege, insbesondere in Bezug auf die Vorsorgevollmacht und die Patientenverfügung, ist von zentraler Bedeutung, da er für Rechtssicherheit, Klarheit und die gewährleistete Wirksamkeit dieser wichtigen Dokumente sorgt.

Die Rolle des Notars im Detail

  1. Umfassende und neutrale Beratung

Der Notar berät Sie umfassend, unparteiisch und individuell über die rechtliche Tragweite Ihrer Erklärungen. Er klärt über die Unterschiede zwischen Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung auf.

  • Vorsorgevollmacht: Hier bestimmen Sie eine Vertrauensperson, die in Ihrem Namen handeln darf, wenn Sie selbst entscheidungsunfähig sind (z. B. bei Bankgeschäften, Wohnungsangelegenheiten, Gesundheitsfürsorge). Der Notar hilft bei der klaren und eindeutigen Formulierung der Befugnisse, um Missverständnisse und späteren Streit zu vermeiden.
  • Patientenverfügung: Hier legen Sie Ihre Wünsche zu ärztlichen Maßnahmen (Behandlung, Nichtbehandlung, Abbruch von lebenserhaltenden Maßnahmen) für den Fall Ihrer Entscheidungsunfähigkeit fest. Die Patientenverfügung muss zwar nicht zwingend notariell beurkundet werden, aber der Notar sorgt für eine ausreichend konkrete und rechtssichere Formulierung, damit die Verfügung im Ernstfall auch beachtet wird.
  1. Beurkundung der Vorsorgevollmacht (Formale Wirksamkeit)

Während die Patientenverfügung privatschriftlich wirksam sein kann, ist die notarielle Beurkundung der Vorsorgevollmacht oft unerlässlich oder zumindest sehr vorteilhaft:

  • Höhere Beweiskraft: Eine notarielle Urkunde hat eine hohe Beweiskraft.
  • Grundstücksgeschäfte: Soll der Bevollmächtigte Grundstücksgeschäfte (Kauf, Verkauf, Belastung) tätigen können, ist die notarielle Beurkundung zwingend erforderlich, damit die Vollmacht vom Grundbuchamt anerkannt wird.
  • Banken: Notarielle Vollmachten werden in der Regel problemloser von Banken akzeptiert als privatschriftliche.
  • Schutz vor Missbrauch: Durch die Beurkundung bestätigt der Notar die Identität des Vollmachtgebers und seine Geschäftsfähigkeit (Fähigkeit, die Konsequenzen der Vollmacht zu verstehen), was einen wichtigen Schutz vor Missbrauch darstellt.
  1. Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister (ZVR)

Der Notar veranlasst auf Wunsch die Eintragung der Vorsorgevollmacht und ggf. eines Hinweises auf die Patientenverfügung in das Zentrale Vorsorgeregister (ZVR) der Bundesnotarkammer.

  • Dies stellt sicher, dass das Betreuungsgericht im Bedarfsfall (z.B. nach einem Unfall) schnell und zuverlässig feststellen kann, ob eine Vorsorgevollmacht existiert und wer bevollmächtigt ist. Dies verhindert in der Regel die unnötige Einleitung eines Betreuungsverfahrens.
  1. Entlastung des Betreuungsgerichts

Durch die rechtssichere Gestaltung und Beurkundung der Vorsorgevollmacht sowie die Registrierung im ZVR trägt der Notar maßgeblich dazu bei, dass das gerichtliche Betreuungsverfahren für den Fall der Entscheidungsunfähigkeit vermieden wird. Dies wahrt die Selbstbestimmung des Vollmachtgebers und entlastet gleichzeitig die Gerichte.

Aufgaben und Leistungen des Notars

Als Rechtsanwalt

Der Anwaltsnotar ist in seiner Funktion als Anwalt der einseitige Vertreter der Interessen seiner Mandanten in Rechtsstreitigkeiten, bei Verhandlungen und in der Rechtsberatung. Seine Leistung ist die Parteivertretung.

Als Notar

In seiner Funktion als Notar ist er hingegen unparteiischer Träger eines öffentlichen Amtes und zur Neutralität verpflichtet.

Besonderheit

Der Anwaltsnotar darf bei einem Vorgang, in dem er als Anwalt tätig war oder ist, nicht als Notar beurkunden, um die geforderte Neutralität zu gewährleisten (Befangenheitsverbot). Er bietet somit eine umfassende Palette an juristischen Dienstleistungen aus einer Hand.


Hauptaufgaben als Notar

Beurkundung von Rechtsvorgängen

(z.B. Grundstückskaufverträge, Eheverträge, Gesellschaftsgründungen, Testamente).

Beglaubigung von Unterschriften und Abschriften

Schaffung von Rechtssicherheit und Streitvermeidung

durch präventive Rechtsgestaltung.

Das Notarbüro Krau ist nicht in Mittenaar ansässig und darf dort keine Beurkundungen oder Beratungen vornehmen. Alle notariellen Leistungen erfolgen ausschließlich in den Kanzleiräumen in Hohensolms. Bürgerinnen und Bürger aus Mittenaar sind herzlich eingeladen, sich für ihre Angelegenheiten direkt an das Notarbüro in Hohensolms zu wenden.

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Sie möchten einen Termin vereinbaren oder haben Fragen zu einer notariellen Angelegenheit? Wir sind gerne persönlich für Sie da – telefonisch, per E-Mail oder vor Ort in unserer Kanzlei in Hohensolms.

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