Mögliche Inhalte und Unwirksamkeit der Auflage
Was Sie über Auflagen in Ihrem Testament wissen sollten
Liebe Leserin, lieber Leser,
Haben Sie sich jemals gefragt, wie Sie über Ihren Tod hinaus Einfluss nehmen können, um bestimmte Wünsche oder Anliegen zu verwirklichen? Viele Menschen möchten nicht nur regeln, wer ihr Erbe bekommt, sondern auch, was mit diesem Erbe geschehen soll oder welche Aufgaben die Erben übernehmen sollen. Hier kommen sogenannte Auflagen ins Spiel – eine Art „Anweisung“ im Testament, die über das reine Vererben hinausgeht.
Als Rechtsanwalt und Notar Krau begegne ich diesem Wunsch in meiner Praxis häufig. Lassen Sie uns gemeinsam beleuchten, was Auflagen sind und was Sie dabei beachten sollten.
Stellen Sie sich vor, Sie vererben Ihr Haus an Ihre Nichte. Mit einer Auflage könnten Sie festlegen, dass sie sich um Ihren geliebten Garten kümmern muss oder einen bestimmten Geldbetrag an eine Wohltätigkeitsorganisation spendet. Eine Auflage ist also im Grunde eine Verpflichtung, die Sie einem Erben oder Vermächtnisnehmer auferlegen. Dabei geht es nicht nur um Geldwerte; es kann sich auch um eine bestimmte Handlung handeln, wie die Pflege eines Tieres, oder eine Unterlassung, wie das Verbot, ein bestimmtes Erbstück zu verkaufen.
Interessanterweise muss diese Verpflichtung nicht unbedingt jemand anderem nützen. Es kann sogar ein Vorteil für die Person sein, die die Auflage erfüllen muss – zum Beispiel, wenn die Auflage vorsieht, dass jemand ein geerbtes Haus renoviert, was ja auch den Wert des Hauses und damit den Wert des Erbes steigert.
Sie haben hier einen großen Gestaltungsspielraum! Hier sind einige gängige Beispiele, wie Auflagen aussehen können:
Trotz des großen Spielraums gibt es Grenzen. Eine Auflage darf nicht gegen die sogenannten guten Sitten verstoßen oder gesetzliche Verbote missachten. Was bedeutet das?
Die gute Nachricht ist: Solange Ihre Auflage weder sittenwidrig ist noch Gesetze bricht oder unmöglich zu erfüllen ist, können Sie im Grunde Ihrer Fantasie freien Lauf lassen. Das ist Ihr Recht, das sogar durch das Grundgesetz geschützt ist – die sogenannte Testierfreiheit.
Grundsätzlich sind Auflagen vererblich. Das bedeutet, wenn die Person, die die Auflage erfüllen sollte, verstirbt, bevor sie diese Aufgabe erledigen konnte, geht die Verpflichtung auf ihre Erben über. Es sei denn, die Auflage war ganz klar und ausschließlich an die ursprüngliche Person gebunden. Ein Beispiel hierfür könnte die Grabpflege sein: Wenn diese finanziell so attraktiv gestaltet war, dass sie auch für nachfolgende Erben interessant ist, spricht das für eine Vererblichkeit.
Ich hoffe, dieser Einblick hat Ihnen geholfen, das Thema Auflagen besser zu verstehen. Wenn Sie über die Gestaltung Ihres Nachlasses nachdenken, stehe ich Ihnen als Rechtsanwalt und Notar Krau gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr RA und Notar Krau