Mops Edda – augenkrank und gepfändet und bei Ebay verkauft

Dezember 9, 2024

Mops Edda – augenkrank und gepfändet und bei Ebay verkauft

RA und Notar Krau

Der Fall des gepfändeten Mopses Edda, der aufgrund seiner schlechten Augen international für Schlagzeilen sorgte, fand kürzlich vor dem Oberlandesgericht Hamm seinen vorläufigen Abschluss.

Der Fall, der zunächst humoristisch anmutete, entpuppte sich als ein komplexer Rechtsstreit mit hohen Kosten und emotionaler Belastung für die Beteiligten.

Im Jahr 2018 wurde Edda von der Stadt Ahlen gepfändet und über Ebay-Kleinanzeigen verkauft.

Die neue Eigentümerin, die Klägerin, stellte fest, dass Edda unter verschiedenen Augenerkrankungen litt, die hohe Tierarztkosten verursachten.

Die neue Eigentümerin verklagte die Stadt Ahlen und den Vollziehungsbeamten auf Schadensersatz, da der Hund in der Anzeige als „kerngesund“ beschrieben worden war.

Das Landgericht Münster sprach der Klägerin im April 2023 einen Teil der Kosten zu, da Edda zum Zeitpunkt des Kaufs an einer Wimpernhaarerkrankung litt und nicht geimpft war.

Die Kosten für die Behandlung weiterer Augenerkrankungen, die Edda möglicherweise erblinden lassen könnten, wurden jedoch nicht übernommen.

Mops Edda – augenkrank und gepfändet und bei Ebay verkauft

Die Klägerin legte Berufung ein, um die Stadt Ahlen auch für diese Kosten haftbar zu machen.

Das Oberlandesgericht Hamm stellte fest, dass der Vollziehungsbeamte aufgrund seines Haftungsprivilegs nicht haftbar gemacht werden kann.

Die Stadt Ahlen hingegen könnte für die entstandenen Schäden haftbar gemacht werden, da der im Kaufvertrag vereinbarte Haftungsausschluss für ungültig erklärt wurde.

Der Streitpunkt vor dem OLG war, ob die weiteren Augenerkrankungen bereits zum Zeitpunkt des Kaufs vorlagen.

Ein Gutachten sollte diese Frage klären.

Das Gericht sah jedoch keine Notwendigkeit für ein weiteres Gutachten, da das bereits vorliegende Gutachten als ausreichende Grundlage für eine Entscheidung angesehen wurde.

Das Gericht drängte die Parteien vehement auf einen Vergleich.

Nach langem Hin und Her scheiterte der Vergleich jedoch, da sich die Parteien nicht auf eine angemessene Summe einigen konnten.

Die Verhandlung wurde fortgesetzt und ein Sachverständiger befragt.

Mops Edda – augenkrank und gepfändet und bei Ebay verkauft

Das Gericht ermahnte die Klägerin mehrmals, sich auf konkrete Fragen zu beschränken.

Am Ende der Befragung schlug das Gericht erneut einen Vergleich vor, der jedoch von der Stadt Ahlen abgelehnt wurde.

Schließlich wies das Gericht die Berufung ab.

Die Klägerin erhält somit nur einen geringen Teil der Kosten erstattet und muss die weiteren Behandlungskosten selbst tragen.

Der Fall Edda zeigt, dass selbst scheinbar triviale Angelegenheiten zu komplexen Rechtsstreitigkeiten mit hohen Kosten und emotionaler Belastung führen können.

Die Entscheidung des Gerichts verdeutlicht die Schwierigkeiten bei der Feststellung von Sachmängeln und die Bedeutung von eindeutigen Kaufverträgen.

RA und Notar Krau

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