mündelsichere Anlage des Nachlasses – LG Bremen Urteil 21.6.2019 – 4 O 1796/17
RA und Notar Krau
Das Urteil des Landgerichts Bremen vom 21. Juni 2019 (Az. 4 O 1796/17) betrifft eine Klage, in der die Klägerin den Beklagten als Testamentsvollstrecker auf Schadensersatz verklagt hat.
Die Klägerin behauptete, dass der Beklagte seine Pflichten verletzt habe, indem er im Jahr 2005 einen Teil des Nachlasses in einen offenen Immobilienfonds investierte,
der später geschlossen und abgewickelt wurde, wodurch ein Risiko für das investierte Kapital entstand.
Sie argumentierte, dass diese Anlage nicht mündelsicher gewesen sei und dem testamentarischen Auftrag widersprochen habe.
Das Gericht wies die Klage ab und stellte fest, dass keine Pflichtverletzung des Testamentsvollstreckers vorlag.
Der Beklagte hatte die Immobilie des Nachlasses verkauft und den Erlös zunächst in Sparbriefe investiert.
Nach Ablauf der Sparbriefe entschied er sich für eine erneute Anlage des Kapitals in den Immobilienfonds,
der zu diesem Zeitpunkt als mündelsicher galt und durch 53 Gerichtsentscheidungen nach § 1811 BGB als solche bestätigt worden war.
Das Gericht urteilte, dass der Testamentsvollstrecker bei der Auswahl der Anlageform nach den Maßstäben eines objektiven, sorgfältigen Verwalters gehandelt habe.
Da zum Zeitpunkt der Anlage keine vergleichbar sicheren und ertragreichen Alternativen vorhanden waren,
habe der Beklagte in angemessener Weise den Fonds gewählt, der trotz späterer Schließung und Abwicklung nach den damals bekannten Informationen als sicher eingestuft wurde.
Das Gericht erkannte auch an, dass der Beklagte eine ausgewogene Balance zwischen Sicherheit und Ertrag im Interesse der langfristigen Versorgung der Erbin suchte.
Daher wurde keine schuldhafte Pflichtverletzung festgestellt, und die Klägerin muss die Kosten des Rechtsstreits tragen.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.